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Ich-AG - was Sie wissen und beachten müssen!

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Ich-AG - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Seit Juli 2006 existiert anstatt der sogenannten Ich-AG der Gründungszuschuss.
  • Dabei handelt es sich um eine Leistung zur Förderung der Selbstständigkeit, die bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden muss.
  • Der Gründungszuschuss entspricht von der Höhe her dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I plus einer Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung.
  • Die Förderung durch den Gründungszuschuss wird für 6 Monate gewährt.
  • Die Pauschale von 300 € kann auf Antrag für weitere 9 Monate gezahlt werden.

Was ist die Ich-AG?

Die Ich-AG wurde im Zuge der Hartz-IV-Arbeitsmarktreformen im Jahr 2003 ins Leben gerufen. Die in diesem Rahmen gewährte Förderung sollte Arbeitslosen das Fußfassen auf dem Arbeitsmarkt durch die Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz ermöglichen. Man sprach daher auch vom Existenzgründungszuschuss.

Die Ich-AG existierte in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung aber lediglich drei Jahre lang. Im Juli 2006 erfolgte eine Zusammenlegung mit dem Überbrückungsgeld, einem anderen Fördermittel für Arbeitslose. Seither spricht man vom Gründungszuschuss, den Arbeitslose zur Existenzgründung beantragen können.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss soll dazu beitragen, dass der Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit seine Lebenshaltungskosten decken kann. Zunächst handelte es sich dabei um eine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit. Das heißt, jeder Arbeitslose, der sich selbstständig machen wollte, hatte einen Anspruch auf diese Leistung zur Förderung der Selbstständigkeit.

Seit Ende 2011 ist der Gründungszuschuss aber eine Ermessungsleistung. Das bedeutet, die zuständige Agentur für Arbeit kann dem Arbeitslosen diese Leistung bewilligen oder auch verweigern.

Wie erhält man den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss muss bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Um die Zustimmung zum Antrag zu bekommen, müssen Gründer einen schlüssigen Businessplan und belastbare Zahlen für die Gründung ihrer Firma präsentieren. Es ist aber möglich, im Vorfeld Seminare des Arbeitsamtes zu besuchen, die einem den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern sollen.

Allerdings hat die Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis Vorrang. Daher wird das zuständige Arbeitsamt zunächst stets prüfen, ob eine solche möglich ist. Erst anschließend kommt eine Förderung durch den Gründungszuschuss in Betracht.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalt des Gründungszuschusses vorliegen?

  • Um den Gründungszuschuss zu bekommen, muss man mindestens einen Tag lang arbeitslos gemeldet sein. Man kann daher nicht unmittelbar von der Beschäftigung in die Selbstständigkeit wechseln und einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.
  • Man muss einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen oder einer Beschäftigung nachgegangen sein, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
  • Man muss, wenn möglich, das Arbeitsamt umgehend von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit in Kenntnis gesetzt haben.
  • Das Arbeitsamt muss im Zuge einer Prüfung feststellen, dass man über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Existenzgründung verfügt.
  • Beim Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss man noch mindestens einen Arbeitslosengeldanspruch von 150 Tagen besitzen.
  • Eine bereits erfolgte Förderung durch den Gründungszuschuss muss mindestens 2 Jahre in der Vergangenheit liegen.
  • Man muss dem Arbeitsamt eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen. In dieser Bescheinigung wird die Realisierbarkeit einer Existenzgründung nach einer Prüfung durch eine fachkundige Stelle bescheinigt.
  • Die beabsichtigte Selbstständigkeit muss im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit aufgenommen werden.

Wie hoch ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist genauso hoch wie das zuletzt gewährte Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung. Um diesen kommen Existenzgründer nicht herum, denn schließlich muss in Deutschland jedermann kranken- und pflegeversichert sein.

Wie lange dauert die Förderung mit dem Gründungszuschuss an?

Die erste Förderphase ist 6 Monate lang. In diesem Zeitraum bekommt man die komplette Förderung durch den Gründungszuschuss. Das heißt, Arbeitslosengeld I und zusätzlich 300 €.

Man kann anschließend den Antrag für die Pauschale von 300 € für weitere 9 Monate stellen. Das Arbeitsamt muss eine Verlängerung der Zahlung allerdings nicht genehmigen.

Grundlage für die Weitergewährung des Gründungszuschusses stellt eine Übersicht zu den unternehmerischen Aktivitäten der letzten Monate und den zukünftigen Planungen dar. Bestandteil davon ist eine Darstellung der erwirtschafteten Einnahmen und Ausgaben. Entscheidend ist, dass das Arbeitsamt den Eindruck gewinnt, dass eine intensive und hauptberufliche Tätigkeit vorliegt.

Foto(s): ©Adobe Stock/BullRun

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