Ich wurde enterbt, was kann ich tun?

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Tu dies oder lass das, sonst wirst du enterbt! Diese scherzhafte Drohung haben im Leben bestimmt viele schon mal gehört, ohne tatsächlich enterbt worden zu sein.
Allerdings kommen Enterbungen immer wieder auch in den besten Familien vor.
Dass Angehörige wie Ehefrau oder Kind eines Erblassers allerdings überhaupt keinen Nachlassanspruch haben, ist hierzulande eher selten, denn in Deutschland gilt das sogenannte Pflichtteilsrecht.
Das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts regelt, dass pflichtteilsberechtigten Angehörigen trotz vollständiger Enterbung ein Anteil vom Nachlass zusteht.

Um herauszufinden ob und welchen Anspruch Sie haben, ist es zuallererst einmal notwendig mithilfe der folgenden drei Fragen zu überprüfen, ob Sie tatsächlich rechtswirksam enterbt wurden.

Frage 1: Ist das Testament überhaupt formwirksam? Beispielsweise gilt ein mit Schreibmaschine geschriebenes Testament, das lediglich handschriftlich vom Erblasser unterschrieben wird, als nach der deutschen Rechtsordnung zu wenig.

Frage 2: War die Person, die das Testament verfasst hat, überhaupt geistig dazu in der Lage ein Testament zu errichten, also testierfähig?

Frage 3: Existiert kein früheres Testament, beispielsweise erstellt mit einem Ehepartner, aus dem eine sogenannte Bindungswirkung entstanden ist?

Falls diese drei Fragen mit Ja beantwortet werden können und Sie Kind, Ehegatte oder ggf. Elternteil des Erblassers sind kommt das Pflichtteilsrecht ins Spiel, das Ihnen einen Anteil am Erbe sichern kann.

Burkhardt Jordan (Kanzlei Jordan Fuhr Meyer) erklärt dazu im Video anhand von praktischen Beispielen aus 20 Jahren Berufserfahrung als Fachanwalt für Erbrecht, wie und wovon ein Pflichtteil errechnet wird. Darüberhinaus schildert er, wie ein Pflichtteilsverfahren in der Praxis abläuft, was ein sogenanntes Nachlassverzeichnis ist, welche Rolle dabei die eidesstaatliche Versicherung spielt und warum Erbrechtsanwälte immer wieder auch mit der Aushöhlung von Ansprüchen konfrontiert werden.


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