Ihre Chancen auf einen Studienplatz Medizin in der „Zusätzlichen Eignungsquote“

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In der von Hochschulstart neu eingeführten „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) werden ab dem Sommersemester 2020 – zumindest ähnlich wie in der Wartezeit – nur noch schulnotenunabhängige Kriterien bewertet, sodass in dieser Quote grundsätzlich auch Bewerber ohne Spitzenabitur zum Zuge kommen können.

Dabei werden nur noch in den Jahren 2020, 2021 die bisher von den Bewerbern angesammelten Wartesemester zu einem bestimmten Prozentsatz anteilig berücksichtigt. Daneben werden für die Erfüllung der Kriterien Berufsausbildung, Berufstätigkeit, geleisteter Dienst und Preise aus Bildungswettbewerben ebenfalls bestimmte Punkte vergeben. Ab dem Sommersemester 2022 fällt die anteilige Berücksichtigung der bisher erworbenen Wartesemester dann völlig weg und es gelten nur noch die Kriterien Berufsausbildung, Berufstätigkeit, geleisteter Dienst und Preise aus Bildungswettbewerben.

Die konkreten Auswahlkriterien sind bundesweit nicht bis ins letzte Detail einheitlich vorgegeben und werden von den einzelnen Universitäten aufgestellt. Sie unterscheiden sich daher von Hochschule zu Hochschule leicht in ihrer Gewichtung. Generell gilt: Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Aktuell können für bereits erworbene Wartesemester bundeseinheitlich an allen Hochschulen maximal 45 Punkte erzielt werden. Daneben variieren die Punktesysteme, allerdings nur in kleinen Nuancen. So vergibt beispielsweise die Universität Tübingen daneben für den bestandenen TMS (Test für Medizinische Studiengänge) maximal 50 Punkte, für eine anerkannte Berufsausbildung weitere zwei Punkte, für eine anerkannte Berufstätigkeit einen Punkt, für einen anerkannten Dienst einen Punkt und für einen anerkannten Preis in einem bildungsbezogenen Wettbewerb gibt es ebenfalls maximal einen Punkt. Die Universität Köln hingegen berücksichtigt aktuell nur das Kriterium der Wartezeit (maximal 45 Punkte) und das Kriterium TMS (maximal 55 Punkte).

Auf den ersten Blick erscheint die Einführung der Eignungsquote Medizin von Hochschulstart daher zumindest für Bewerber mit nachgewiesener berufsspezifischer Eignung wie dem TMS oder einer einschlägigen Berufsausbildung im Gesundheitswesen erfreulich. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Während in der bisherigen Vergabe nach Wartezeit immerhin 20 % der Studienplätze vergeben wurden, sind es in der neu eingeführten Quote lediglich noch 10 % der Plätze. In den Jahren 2020 und 2021 werden zudem nur Bewerber mit 14 oder 15 Wartesemestern, welche noch weitere Kriterien wie den TMS und eine entsprechende Ausbildung vorzeigen können, eine Zulassungschance haben. Hinzu kommt, dass die Anzahl der zu vergebenden Plätze in der Eignungsquote Medizin grundsätzlich sehr niedrig ist. Im Sommersemester 2020 sprechen wir hier von bundesweit ca. 130 Zulassungsmöglichkeiten, im Wintersemester 2020/2021 von bundesweit ca. 750 Plätzen.

Sofern Sie aufgrund der Änderungen im Zulassungswesen auf absehbare Zeit keine realistische Zulassungschance mehr für sich sehen, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Studienplatzklage Medizin.


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