Immobilienkauf Gran Canaria Beschraenkungen

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Immobilienkauf Gran Canaria mit Beschraenkungen im Jahre 2023

Vor allen Dingen im Sueden von Gran Canaria von San Agustin, Playa Ingles, Maspalomas bis Mogan ist bei einem Immobilienkauf auf die bebauungsrechtliche Nutzungsmoeglichkeit zu pruefen.

Durch einen Zeitungsartikel vom 1.4.2023 wurde die Diskussion um die Nutzungsbeschraenkungen von Immobilieneigentum wieder in Erinnerung gerufen. Seit dem Jahre 2013 gibt es eine gesetzliche Norm auf Gran Canaria, die vorsieht, dass im Bebauungsplan ausgewiesenes touristisches Nutzungsgebiet nicht fuer die dauerhafte private Wohnnutzung und nicht einmal als private Ferienimmobilie genutzt werden darf, sondern ausschliesslich zur touristischen Vermietung und zwar ueber einen zentralen Vermieter.

Im Jahre 2017 wurde eine Ausnahmeregelung getroffen, mit dem Ziel, dass die Erstwohnungsnutzung schon vor dem 1.1.2017 bestand, dieser einen gewissen Bestandsschutz zu geben und die Wohnnutzung zu dulden.

Da nunmehr Bussgelder von den Gemeinden wegen Zweckentfremdung zwischen 2000 und 9015 Euro verhaengt werden, ist hier zu empfehlen, Rechtsmittel einzulegen, da gerichtlich zu pruefen ist, ob diese Nutzungseinschraenkung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. Hier ist die Frage, ob es die Erhaltung des touristischen Standorts Gran Canaria hoeher wiegt, als das private Eigentumsrecht, insbesondere auch deshalb, da es heutzutage andere Moeglichkeiten gibt, wie die gesetzliche Erzwingung von Nutzungsbeschraenkungen, und zum anderen umgedacht werden muss, da der Zustrom von neuen Einwohnern, die Resident auf Gran Canaria werden wollen, deutlich zunimmt und damit Wohnraum notwendig ist.

In jedem Falle, empfehlen wir Ihnen, dass Sie unseren Service des Immobilienkaufes mit Rechtssicherheit auf Gran Canaria in Anspruch nehmen, so dass vor dem Immobilienkauf schon geprueft werden kann, ob eine unbeschraenkte Nutzung Ihrer Immobilie auf Gran Canaria moeglich ist.



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