Immobilienkauf in Spanien: richtige Abschreibung der Immobilie bei Ferienvermietung

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In der Praxis dient der Immobilienkauf in Spanien, die Erbschaft oder der Erwerb einer Immobilie durch Schenkung der anschließenden touristischen Vermietung in Spanien. Bei der Steuererklärung in Spanien stellt sich dann die Frage nach der richtigen Berechnung der Abschreibung von 3 % auf den Gebäudewert.

Wie ist die Berechnungsgrundlage für die wichtige Abschreibung, die wesentlich zur Steuerminderung in Spanien beitragen kann?

Hinweis: Dies wird in der Praxis oft nicht korrekt gehandhabt und die Finanzbehörde deckt zur Zeit diese Fehler auf und verhängt entsprechende Bußgelder und Steuernachzahlungen. Bei einer freiwilligen Korrektur können Sie das Bußgeld sparen.

Für Nichtsteuerresidenten mit Ferienimmobilien in Spanien sind die Regeln des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF), auf die sich das Nichtresidentensteuergesetz (LIRNR) bezieht, gleichermaßen anzuwenden.

Im Februar 2020 wurde vor dem obersten spanischen Zivilgericht – Tribunal Supremo – eine Klage eingereicht, wie die 3 % jährliche Abschreibung auf den Gebäudewert zu berechnen ist, wenn es keine Erwerbskosten gibt.

Beispiel: Sie erben eine Immobilie auf Gran Canaria oder Madrid und diese hat einen Gebäudewert von 300.000 Euro.

Welcher Wert gilt als Abschreibungsgrundlage?

Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt als Abschreibungsgrundlage der höchste der folgenden Werte:

a. Katasterwert

b. Anschaffungskosten

c. Schätzwert der spanischen Finanzbehörde

Bei einem Immobilienkauf gibt es unstreitig die Anschaffungskosten in Form des Kaufpreises + Grunderwerbssteuer + Rechtsanwaltskosten + Notar + Grundbuch

Doch bei einer Erbschaft oder Schenkung fällt der Kaufpreis weg und folglich sind die Anschaffungskosten niedriger.

Die spanische Finanzbehörde lässt bislang nur die Nebenkosten einer Erbschaft oder Schenkung als Abschreibungsgrundlage gelten, oder den Katasterwert, wenn dieser höher ist.

Keinesfalls wird der Wert der Immobilie, der in der Urkunde der Erbschaft oder Schenkung in Spanien angegeben wird, anerkannt.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Steuererklärung in Spanien, Modell 210, ob Sie es richtig erklärt haben.



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