Immobilienkauf Spanien, Mallorca, Katalonien, Teneriffa Grundlegendes

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Immobilienkauf Spanien Grundlegendes zu beachten

Vor jedem Immobilienkauf in Spanien sollte eine rechtliche Vorkontrolle durchgefuehrt werden.

Hier stellen Sie sich 3 Grundfragen, die im Vorfeld beantwortet werden muessen, sei es beim Immobilienkauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie auf Mallorca, die Masia in Katalonien oder beim Kauf eines Baugrundstuecks auf Teneriffa oder Fuerteventura.
 
 Wer ist Eigentuemer der spanischen Immobilie ? Ist es   der Verkäufer ? Ist er geschaeftsfaehig oder gar schon verstorben ?

ANTWORT: Vor jedem Immobilienkauf in Spanien ist der Grundbuchauszug aktuell einzuholen und zu pruefen, dort ist der Eigentuemer und damit Veräusserungsberechtigter eingetragen.
 Doch in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Immobilienmakler Immobilien von Verstorbenen verkaufen, ohne Offenzulegen, dass der Eigentuemer nicht mehr lebt, da beispielsweise die Erben noch nicht bestimmt ist.
 
 TIPP: Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket zur Vollabwicklung Ihres spanischen Immobilienkaufes und wir sorgen fuer Rechtssicherheit bei der Kaufabwicklung.
 
 Andere Problemfaelle in der Praxis sind der Kauf von einem Ehepaar im spanischen gesetzlichen Gueterstand verheiratet oder der Kauf von einer dementen Person oder von einer spanischen GmbH (SL), deren Steuernummer wegen fehlender eingereichter Bilanzen entzogen wurde. 
 Auch der Kauf von steuerlichen Nichtansaessigen (Kauf unter Deutschen) bedarf einer besonderen Vorbereitung und Kontrolle, da die Vollmachten fuer Spanien besondere Inhalte haben muessen und apostilliert sein muessen.
 
 Unser SERVICE: Sollten Sie einen Käufer fuer Ihre spanische Immobilie in Deutschland gefunden haben, dann bieten wir Ihnen beiden, dem Käufer und Verkäufer, die gesamte Abwicklung des Immobilienverkaufes und Kaufes in Spanien an, ohne dass die Parteien nach Spanien anreisen muessten.


Wird das Volleigentum an der Immobilie uebertragen oder nur das Nutzungsrecht ?

 Auch diese Fragestellung ist praxisrelevant, da in Spanien durch das gesetzliche Erbrecht, der Ehegatte oftmals das Niessbrauchsrecht an einer Immobilie hat und damit die Immobilie und das Volleigentum daran, nicht alleine verkaufen kann, sondern nur mit Mitwirkung der gesetzlichen Erben.

Dies kann auch bei einer vorhergehenden Schenkung mit Niessbrauchsvorbehalt der Fall sein 
 
 TIPP: Es gibt eine Vielzahl von Verfuegungsbeschraenkungen des Verkäufers, die stets zu pruefen sind, es kann sich um Verfuegungsverbote gerichtlicher Art handeln, Kuestenschutzgesetz, Vorkaufsrechte bei laendlichen (rustico) Grundstuecken oder Beschlagnahmeverfuegungen aus einer Zwangsvollstreckung, bis hin zu Hypothekenlasten etc

Welche formellen Schritte sind notwendig, um Eigentum an der Immobilie in Spanien zu erwerben ?

Obgleich die Meinung weit verbreitet ist, dass man eine Immobilie in Spanien mit einem privaten Kaufvertrag erwerben kann, dann ist dies heutzutage praxisfremd. Im Gegensatz zum deutschen Immobilienkaufrecht, in dem nur eine notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages mit Auflassung im Grundbuch zu einem Eigentumserwerb an einer Immobilie fuehrt, kann zwar im spanischen Immobilienkaufrecht privatschriftlich eine Immobilie gekauft werden, doch der Zugang zum Grundbuchamt ist nur mit notarieller Beurkundung und Grunderwerbssteuerzahlung innerhalb von 30 Tagen nach notarieller Beurkundung moeglich. 

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz fuer die Rechtssicherheit Ihres Grundstueckskaufes Immobilienkaufes in Spanien mit unserem Immobilienkaufservicepaket zur Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes in Spanien.





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