Insolvenzverfahren Immoneo GmbH, Regelinsolvenz des Herrn Silic und Insolvenzantrag der Silic-Bau GmbH

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Im Oktober 2021 hat das AG Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoneo GmbH eröffnet. Hintergrund war, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine so genannte Abwicklungsverfügung für die Darlehensgeschäfte der Immoneo GmbH erlassen hatte, da diese nicht über die erforderliche Erlaubnis der Bafin zum Betreiben dieser so genannten Einlagengeschäfte verfügte. Die Immoneo GmbH hatte von rd. 180 Anlegern insgesamt Darlehen in Höhe von rd. 3,56 Mio. € eingeworben.

Der Insolvenzverwalter zeigte im Insolvenzverfahren der Immoneo GmbH im Mai 2022 die Massenunzulänglichkeit an. Damit ist im Insolvenzverfahren der Immoneo GmbH keine Zahlung mehr von den Gläubigern zu erwarten.

Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Immoneo GmbH, Dragan Silic, hatte gegenüber 93 Anlegern der Immoneo GmbH Bürgschaften für deren Darlehen in einem Gesamtumfang von rd. 2,15 Mio. € abgegeben. Anfang Mai stellte Herr Silic Insolvenzantrag. Das Regelinsolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 24.08.2022 eröffnet. Ihre Forderungen können die Gläubiger bis zum 05.10.2022 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Die Anmeldung können die Gläubiger auch selbst vornehmen.

Auch wenn aus dem Gutachten des Insolvenzverwalters zu entnehmen ist, dass aktuell kein Vermögen vorhanden ist oder bekannt ist, welches eine Zahlung an die Anleger erwarten lässt, ist zu bedenken, dass nur diejenigen Gläubiger überhaupt eine Leistung aus der Masse erlangen können, die ihre Forderung auch angemeldet haben. Ob im Rahmen des Insolvenzverfahrens, welches mindestens drei Jahre dauert, weitere Vermögenswerte aufgefunden werden, oder ob der Schuldner pfändbares Einkommen zukünftig erwirtschaften wird, kann niemand vorhersagen.

Anleger der Immoneo GmbH können Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel mit der Forderungsanmeldung wegen der Bürgschaft des Geschäftsführers Dragan Silic in dessen Insolvenzverfahren beauftragen.

Darüber hinaus hat Herr Silic auch einen Insolvenzantrag für die Silic Bau GmbH gestellt. Dort wurde das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Die Silic Bau GmbH hat über eine Anleihe, über Nachrangdarlehen und über so genannte Darlehen mit Grundschuldbesicherung, Gelder von Anlegern eingeworben. Für Rechtsanwältin Dr. Knöpfel besteht insoweit die Vermutung, dass über diesen Weg und auch über die Einwerbung von Kapital durch die Immoneo GmbH ein seit längerem wirtschaftlich maroder Unternehmenskomplex saniert bzw. am Leben gehalten werden sollte. Auch insoweit wird Frau Rechtsanwältin Dr. Knöpfel Forderungen der Anleger zur Tabelle anmelden, wenn das Insolvenzverfahren auch über das Vermögen der Silic Bau GmbH eröffnet wurde.

Foto(s): Tamara Knöpfel

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