IT-Recht-Anwälte helfen bei Onlinebanking-Betrug

  • 3 Minuten Lesezeit

Sind Sie Opfer eines Onlinebanking - Betrugs geworden? 

Ursächlich könnten hierfür insbesondere die Sicherheitslücken im Sicherheitsverfahren im Online-Banking sein, wie zum Beispiel die derzeitigen Sicherheitslücken im „BestSign – Sicherheitsverfahren“ der Postbank.

Die Postbank verwendet „BestSign“ als Sicherheitsverfahren im Online - Banking. Mit der BestSign App können Aufträge – je nach Endgerät – per Passwort, Fingerabdruck und Gesichtserkennung freigegeben werden.

In der Vergangenheit häufen sich die Onlinebanking - Betrugsfälle bei der Postbank, für die die Sicherheitslücken in der BestSign App der Postbank häufig ursächlich sind. Postbank-Kunden werden mit Phishing-Nachrichten aufgefordert, eine BestSign-Aktivierung vorzunehmen oder die BestSign App zu aktualisieren. Die Phishing-Betrüger legen neue „BestSign“ an und „knacken“ so das Postbank-Konto, bevor die Postbank den Betrug am Postbank-Kunden bemerkt. Bei Postbank-Kunden werden so Konten über mehrere Tage „leergeräumt“. In vielen Fällen dient die vermeintliche Aktivierung der BestSign-App als Köder für Datendiebstahl.

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Tel.: 089 / 21543877

Unberechtigte Abbuchungen?

Ist von Ihrem Girokonto ein Betrag ohne Ihre Zustimmung von Ihrer Hausbank abgebucht worden, und verweigert Ihnen Ihre Hausbank die Rückerstattung?

In den meisten Fällen ist die Hausbank verpflichtet, den entstandenen Schaden umgehend zu regulieren und das abgebuchte Geld umgehend dem Bank-Kunden zu erstatten, § 675u BGB. Dies gilt umso mehr dann, wenn die Hausbank kein ausreichend sicheres System implementiert hat, wie beispielsweise bei Sicherheitslücken im „BestSign – Sicherheitsverfahren“ der Postbank. Dann könnte selbst bei „grober Fahrlässigkeit“ des Kunden die Hausbank für die Folgen der „Phishing-Attacke“ in Haftung genommen werden.

Wenn die Bank nicht zahlt?

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Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Sachverständige für Datenschutz- und sicherheit (Modal)

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wie reagiert man, wenn man Opfer eines Online-Banking Betrugs wird?

Lassen Sie sofort die betroffenen Girokonten, Kreditkarten usw. sperren und lassen Sie sich die Sperrung vor Ort schriftlich bestätigen oder bitten Sie vor dem Telefongespräch mit dem Bank-Mitarbeiter um die Zustimmung zur Aufzeichnung des Telefongesprächs. Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Die Polizei ermittelt die strafrechtliche Relevanz der Anzeige, holt aber das verlorene Geld nicht zurück. Deshalb ist die Einschaltung einer Kanzlei mit Erfahrung in Online-Banking-Betrugsfällen sinnvoll.

Wir unterstützen Sie rechtlich:

  • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Rückzahlung, Schadensersatz etc.)

Im größten Teil der Fälle gibt es zwei Optionen:

Die erste Option ist, die Hausbank übernimmt die volle Haftung: für Sicherheitslücken im Sicherheitsverfahren des Online-Bankings haftet die Bank.

Die zweite Option ist, der Geschädigte ist „grob fahrlässig“ Opfer einer Phishing - Attacke geworden. Die  Bank verweigert folglich die Erstattung gänzlich. Spricht die Sachlage für eine Mitschuld der Bank, so erhalten Geschädigte erfahrungsgemäß erst unter Hinzuziehung erfahrener Anwälte den höchstmöglichen Schadensersatz.

  • Forderungsschreiben gegen die Bank: Geltendmachung der Erstattungsansprüche bzw. von Schadensersatz


Die Banken neigen erfahrungsgemäß zu starker Gegenwehr. Ob Sie eine Erstattung bzw. wie viel Schadensersatz Sie erhalten, steht und fällt vor allem mit dem Anwalt Ihres Vertrauens. 

  • Klagen gegen die Bank

Teilweise werden Rechtsanwaltsgebühren auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Beauftragen Sie uns: E-Mail:  info@europajurist-schenk.com

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Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

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Foto(s): Anwaltskanzlei Schenk


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