Jesiden in Deutschland

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Jesiden in Deutschland

Neue Rechtslage durch Bundestagsbeschluss


Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2023[1] die Verbrechen des sogenannten „IS“ an den Jesiden[2] als Völkermord anerkannt. Dem Beschluss ist ein gemeinsamer Antrag der in der Bundesregierung vertretenen Bundestagsfraktionen und der CDU/CSU Fraktion vorausgegangen.

2014 wurde von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf irakischem Territorium Gewalttaten an den Jesiden ausgeübt. Mit dem Bundestagsbeschluss ist dieser Völkermord als Genozid eingestuft worden.

Viele Flüchtlinge jesidischen Glaubens und Herkunft sind ab 2015 auch verstärkt nach Deutschland gekommen, um hier Asyl nachzusuchen. Jedoch war bisher das in Thüringen für den Irak zuständige Verwaltungsgericht Gera sehr zurückhaltend, was eine Flüchtlingsanerkennung von Jesiden zum Gegenstand hatte.

Das dürfte sich nun mit dem Bundestagsbeschluss ändern.

Analog der geänderten Rechtslage durch die Taliban-Machtergreifung am 15.08.2021 in Afghanistan[3] dürften nunmehr auch die Jesiden gute Aussichten haben, ein neues Verfahren auf Abänderung ihrer Asylstellung (§ 3 oder § 4 AsylG oder Abschiebeschutz über §§ 60 V, VII AufenthG) beim Bundesamt für Migration (BAMF) zu betreiben.

Grundsätzlich gilt hierfür aber eine 3 Monatsfrist[4] des § 51 Abs. 3 VwVfG. Binnen dieser Frist [Ende 19.04.2023] sind daher die Abänderungsanträge beim BAMF einzureichen.

Rechtsanwälte, basierend auf Erfahrungen im Migrationsrecht oder Flüchtlingsorganisationen helfen hier sicherlich.


gez. Lutz Petrowitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

[1]  Quelle : https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-927032

[2]  ethnisch-religiöse Gruppe mit ca. einer Million Angehörigen im ursprünglichen Hauptsiedlungsgebiet des  

    nördlichen Irak, in Nordsyrien und der südöstlichen Türkei; Quelle: Wikipedia;

[3]   vgl. Mitteilung Friedrich Naumann Stiftung 24.08.2021;

[4]   vgl. zudem: EuGH, Pressemitteilung Nr. 155/21 vom 09. September 2021 – C-18/20 [Irak-Folgeantrag]

    www.curia.europa.eu


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