Kann der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise kündigen?

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Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, aber es kommt sehr auf den Einzelfall an.

In sog. Kleinbetrieben – also Betrieben mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern – ist eine ordentliche, d. h. fristgemäße Kündigung grundsätzlich jederzeit möglich, also unabhängig von den Auswirkungen des Coronavirus.

Schwieriger ist es allerdings für Ihren Chef, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, also in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten. Dann bedarf es nämlich eines rechtlich anerkannten Kündigungsgrundes. In Betracht kommt eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, weil Gäste ihre Reservierungen stornieren und Hotels werden geschlossen werden, zum Beispiel wegen einer von der Regierung angeordneten Ausgangsbeschränkung. Dann könnte grundsätzlich Ihr Arbeitsplatz weggefallen sein. 

Aber Achtung: 

Es besteht zwar die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes. Aber Ihr Arbeitgeber muss vorübergehende Schwankungen, z. B. vorübergehende Auftragsrückgänge oder sogar komplette Ausfälle hinnehmen. Das nennt sich „unternehmerisches Risiko“. Dieses Risiko, auch „höhere“ Gewalt, kann er auf SIE nicht ohne weiteres abwälzen. Denn die Corona Krise dürfte erwartungsgemäß bald überwunden sein, spätestens wenn ein Medikament oder Impfstoff in wenigen Monaten auf dem Markt ist. Wir drücken die Daumen und denken positiv!

Außerdem muss Ihr Arbeitgeber immer das mildeste Mittel wählen. Sollte also nur „weniger“ Arbeit da sein, kommt als milderes Mittel die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit in Betracht, also eine Änderungskündigung – aber nicht eine Beendigungskündigung! Hat Ihr Chef DAS übersehen, wäre schon aus diesem Grund die Kündigung unwirksam.

Ich fasse zusammen: Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen also kündigen, weil er keine oder zu wenig Arbeit für Sie wegen der Corona-Krise hat, haben Sie gute Chancen, sich gegen diese Kündigung zur Wehr zu setzen. Hierfür haben Sie drei Wochen Zeit. Ziel sollte es sein, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine Abfindung zu bekommen.

Sollten Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.

Bleiben Sie gesund!


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