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Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

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Was ist eigentlich Weihnachtsgeld genau?

Das Weihnachtsgeld wird bisweilen auch Weihnachtsgratifikation oder 13. Monatsgehalt genannt. Es handelt sich hierbei um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die um die Weihnachtszeit, also regelmäßig im Zeitraum vom November bis Januar geleistet wird.

Hierzu ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet. Es kann sich aber für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aufgrund ausdrücklicher Abrede oder einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben.

Unter welchen Voraussetzungen kann Weihnachtsgeld behalten werden?

Weihnachtsgeld ist grundsätzlich bis zu einem Betrag von 500 Euro unpfändbar. Dies regelt § 850a Nr. 4 ZPO (der auch im Insolvenzverfahren gemäß § 36 InsO gilt). Was darüber hinaus gezahlt, kann gepfändet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel wird gemacht, wenn der Bruttolohn unter 1000 Euro liegt. In diesem Fall verleibt Ihnen die Hälfte des Bruttolohns als Weihnachtsgeld. Beispiel: Beträgt Ihr Verdienst 900 Euro brutto und bekommen Sie 500 Euro als Weihnachtsgeld ausgezahlt, dürfen Sie hiervon 450 Euro behalten. Die anderen 50 Euro Weihnachtsgeld dürfen die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einziehen.

Sollten Sie unsicher sein, wie viel Weihnachtsgeld Ihnen tatsächlich zusteht, nutzen Sie einfach unseren von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei hierfür erstellten WEIHNACHTSGELD PFÄNDUNGSRECHNER.

Es gibt noch eine zweite Voraussetzung zu beachten: den Auszahlungszeitraum. Die Gerichte sehen Weihnachtsgeld nur dann als von § 850a Nr. 4 ZPO geschützt an, wenn das Weihnachtsgeld grob im Zeitraum zwischen dem 15.11 und 15.1 an den Arbeitnehmer ausgeschüttet wird.

Wie schütze ich mein Weihnachtsgeld vor der Pfändung?

Wichtig ist, dass das Weihnachtsgeld bei einer Lohnpfändung in der Regel vor dem Zugriff der Gläubiger und des Insolvenzverwalters geschützt sein dürfte. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, den nicht pfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgeltes an Sie auszuzahlen. Fehler bei der Berechnung gehen dann auf Kosten des Arbeitsgebers.

Ist jedoch Ihr Konto von Gläubigern gepfändet, dann ist Ihr Weihnachtsgeld nicht automatisch geschützt, selbst wenn Sie sich ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingerichtet haben. Denn die Bank prüft nicht, ob das eingehende Geld pfändbar oder unpfändbar ist. Jegliches monatlich eingehende Einkommen, welches den Pfändungsfreibetrag übersteigt, wird einbehalten. Sie müssen hierfür Vorsorge durch einen Pfändungsschutzantrag beim Vollstreckungsgericht bzw. Insolvenzgericht treffen.

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