KFW-Förderstopp: Macht eine Klage Sinn? Anwaltsinfo!

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Von dem plötzlichen KfW-Förderstopp für das energieeffiziente Bauen -die "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" war ab 24.01. plötzlich eingestellt worden, sind bundesweit viele private Bauherren und auch große Wohnungsbauunternehmen betroffen, die mit den Fördermitteln gerechnet hatten und nun teilweise wissen wollen, ob und wie sie den ihnen entstandenen Schaden geltend machen können, denn viele Bauherren sind nun von hohen Umbaukosten, gestiegenen Baukosten, Kosten höherer Kreditaufnahme etc. betroffen oder können das geplante Bauvorhaben nun gar nicht mehr durchführen. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wollen daher die Frage beantworten, ob ggf. der Rechtsweg oder auch eine Klage Sinn machen?

Das Vorgehen der KfW betrifft nicht nur im Wege z.B. der Planungssicherheit z.B. haushaltsrechtliche Vorgaben wie z.B. gem. Art. 104a GG, weil diverse Bauherren schon vor dem 24.01.2022 mit KFW Kontakt aufgenommen hatten, zumal es sich bei Bauvorhaben um langfristige Vorhaben handelt, die schon bei vielen Bauherren einer langen Vorplanung bedurften, was auch der KfW bewusst sein musste.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), Immobilienökonom (ebs) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten weist darauf hin, "dass bei der angegebenen Erschöpfung der Haushaltsmittel zu fragen ist, ob diese wirklich als Grund gegeben war, genauso wie zu fragen wäre, ob bei einer drohenden "Überzeichnung" des KFW-Förderprogramms nicht Übergangsfristen hätten geschaffen werden müssen oder von vorneherein auf die Gefahr hätte hingewiesen werden müssen, dass die Haushaltsmitteln nicht ausreichen könnten."

Da Bauvorhaben immer eine sehr langfristige Planung erfordern, stellt sich auch die Frage z.B. der sog. „Vertrauenshaftung“ gem. § 311 Abs. 2 BGB, genauso wie sich z.B. die Frage stellt, ob die Einstellung des Programms willkürlich gewesen sein könnte, was z.B. das Gleichbehandlungsgebot tangieren könnte.

Betroffene private Bauherren und Wohnungsbaugesellschaften sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt umgehend eventuelle Schadensersatzmöglichkeiten wegen des KfW-Förderstopps prüfen.

Dabei kann für Bauherren immer geprüft werden, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung für den Rechtsfall eintrittspflichtig ist, es muss aber auch immer auch geprüft werden, ob z.B. ein Baurechtsausschluss in den Rechtsschutzbedingungen enthalten ist und ob dieser eingreift oder nicht.

Betroffene Bauherren und Unternehmen, die vom KfW-Förderstopp für das effiziente Bauen betroffen sind, können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, im Wirtschafts-, Immobilien- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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