Korrespondenzanwalt und beigeordneter Anwalt bei Rechtsstreit vor polnischem Gericht

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Wenn Sie in einen Rechtsstreit geraten, der zuständigkeitshalber vor einem polnischen Gericht verhandelt wird, dann haben Sie ein Problem: Ihr deutscher Anwalt hat in Polen keine Zulassung und kann Sie deshalb vor Gericht nicht vertreten. Er braucht einen so genannten Korrespondenzanwalt der Ihnen bzw. Ihrem Bevollmächtigten beigeordnet wird.  In Polen heißt diese Anwalt Adwokat Substytucyjny“. 

Es entsteht eine zusätzliche Schnittstelle, die Gefahr von Informationsverlusten und Missverständnissen kann Ihre Interessen bedrohlich gefährden.

Im Ergebnis der vom deutschen Anwalt an seinen polnischen Adwokat Substytucyjny“ erteilten Vollmacht haben Sie nach polnischem Recht damit einen zweiten Anwalt als gleichberechtigten Prozessbevollmächtigten, dessen Befugnisse im  Art. 91 der polnischen Zivilprozessordnung  festgelegt sind (Kodeks Postępowania Cywilnego). Die Position und der Status des „Hauptbevollmächtigten“ aus Deutschland bleibt zwar unverändert bestehen, da er aber vor dem polnischen Gericht nicht zugelassen ist, hat das auf das Verfahren keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Einflussnahme auf die Behandlung der Sache durch das polnische Gericht ist also nur noch indirekt möglich und u. U. mit der Notwendigkeit verbunden, z. B. sprachliche Barrieren zu überwinden oder gar negative Auswirkungen unterschiedlicher Rechtsauffassungen auszuschließen.

Glücklicherweise gibt es inzwischen in Polen einige Rechtsanwälte, die eine juristische Ausbildung in Deutschland, meistens an der Viadrina in Frankfurt/Oder, genossen haben und auch weitestgehend über sichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Aber es geht noch besser: Es gibt auch Anwälte, die in Deutschland als Rechtsanwalt und in Polen als Adwokat zugelassen sind und beide Sprachen auf dem Niveau eines Muttersprachlers beherrschen. Sie sind praktisch die optimale Lösung für die hier dargestellte Rechtssituation, sowohl als Adwokat Substytucyjny“ für die Zusammenarbeit mit Ihrem deutschen Anwalt, umso mehr jedoch als deutscher Anwalt in Polen mit allen Zulassungen, die es ihm ermöglichen, Ihre Interessen komplett vor einem polnischen Gericht zu vertreten und durchzusetzen.

Kontakt: 

Dr. Jacek Franek
Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)

ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa
Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: sekretariat@jacek-franek.com
Internet: www.jacek-franek.com


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