Krank! Achtung, bitte auf die richtige Krankmeldung achten!

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Wenn man als Arbeitnehmer krank ist, gibt es gewisse Regeln und Fristen an die man sich halten muss. Tut man dies nicht, muss man mit Konsequenzen rechnen, bis hin zur Kündigung.

Zuerst muss der Arbeitgeber informiert werden. Dies muss grundsätzlich am selben Tag - zu Beginn der Arbeitszeit geschehen. Die Mitteilung kann per Telefon, Fax, E-Mail etc. geschehen.

Am nächsten Arbeitstag muss man ein Attest vorlegen, falls man länger als drei Tage erkrankt ist. Allerdings muss man beachten, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Frist für die Vorlage eines Attestes vorgesehen sein kann. Sollte sich die im Attest angegebene Krankheitsdauer ändern, muss der Arbeitnehmer wieder umgehend den Arbeitgeber informieren und ein neues Attest nachreichen.

Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflicht zur Meldung und zur Vorlage des Attestes, so rechtfertigt dies eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar eine Kündigung.

Achtung: Viele Arbeitnehmer denken, dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung keine Meldung mehr an den Arbeitgeber notwendig ist, da dieser ja sowieso nicht mehr zahlen müsse. Das ist falsch! Auch nach den 6-Wochen hat der Arbeitgeber Anspruch auf Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Jörg Wohlfeil, Gießen

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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