Kündigung erhalten? Tun Sie DAS als Erstes

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wie sollte man sich als Arbeitnehmer verhalten, wenn man ein Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers bekommt? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was Arbeitnehmer als Erstes tun sollten, und wann sich eine Kündigungsschutzklage regelmäßig lohnt:

Für viele Abreitnehmer ist die Kündigung schwer zu verkraften. Dennoch ist es wichtig, umgehend zu reagieren und die Chancen einer Kündigungsschutzklage sofort auszuloten.

Am besten gelingt das, wenn man die kostenlose Erstberatung eines auf Kündigungsschutzklagen spezialisierten Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nimmt. Wie viele meiner Kollegen auch, biete ich diesen telefonischen Service kostenlos und unverbindlich an.

Im Ersttelefonat bespreche ich mit Arbeitnehmern, ob ich anhand der Umstände zu einer Kündigungsschutzklage raten kann, oder nicht.

Eines der wichtigsten Kriterien ist die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Ist dieses Gesetz anwendbar, lohnt sich die Klage gegen die Kündigung fast immer. Arbeitnehmer haben dann realistische Chancen auf eine Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Viel häufiger endet die Klage aber mit einem Vergleich, der dem Arbeitnehmer eine, meist hohe, Abfindung einbringt.

Neben der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes prüfe ich, ob Sonderkündigungsschutz besteht und welche Fehler der Arbeitgeber bei der Kündigung möglicherweise gemacht hat. Wichtig zu wissen: Verletzt der Arbeitgeber nur eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung, ist die Kündigung regelmäßig unwirksam, ähnlich wie ein Kartenhaus, das in sich zusammen fällt, wenn nur eine Karte umkippt.

Merken kann man sich: Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn der Arbeitgeber kein Kleinbetrieb ist und der Arbeitnehmer länger als sechs Monate dort beschäftigt ist. Um einen Kleinbetrieb handelt es sich schon nicht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn „volle“ Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Teilzeitarbeitnehmer anteilig hinzuzählen.

Wann sollte man spätestens beim Anwalt anrufen? Ich rate dazu, das am selben Tag, an dem man die Kündigung erhalten hat, zu erledigen. Dann bleibt regelmäßig genug Zeit, die Kündigung wegen Formmängel zurückzuweisen, was nur wenige Tage nach Erhalt der Kündigung möglich ist.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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