Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem UWG aktualisiert (Stand: 11.09.2023)
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Seit dem 01.12.2021 dürfen Verbände (Abmahnvereine) nur noch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen, wenn sie in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Die entsprechende Liste wird fortlaufend aktualisiert. Wenn Sie eine Abmahnung von einem der in der Liste eingetragenen qualifizierten Wirtschaftsverbände erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung gern zur Verfügung.
aktualisierte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 11.09.2023)
Nach der letzten Aktualisierung sind in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nunmehr die folgenden Verbände eingetragen:
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
- Bundesverband Automatenunternehmer e.V.
- Bundesverband der deutschen Glücksspielunternehmen e.V.
- Berufsverband des Deutschen Briefmarkenhandels – Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V.
- Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
- Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.
- Bundesverband für Podologie e.V.
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
- eBuch eG
- European Independent Automotive Data Publishers Association
- Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
- gbk Gütegemeinschaft Buskomfort e.V.
- Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
- INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.
- Lauterer Wettbewerb e.V.
- Mitteldeutscher Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs und des Energiekundenschutzes e.V. (Mitteldeutsche WettbewerbsAllianz – MWA)
- Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V.
- Schutzverband Deutscher Wein e.V.
- Schutzverband Dresdner Stollen e.V.
- Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
- Tankstellen-Interessenverband e.V.
- Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.
- Verband Bayerischer KfZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
- Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.
- Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.
- Verband des eZigarettenhandels e.V.
- Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.
- Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V.
- Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. - VfEW
- Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V.
- Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e.V.
- Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
- Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.
Abmahnbefugnis der qualifizierten Wirtschaftsverbände
Ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren, wird auf seinen Antrag in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen, wenn
1. er mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder hat
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat
3. aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass er
a) seine satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und
b) seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,
4. seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Fällen.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Internetrecht-Rostock.de
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