Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 13.05.2022)

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Mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ erfolgten im Dezember 2020 weitreichende Änderungen im Wettbewerbsrecht (UWG). Unter anderem ging es dem Gesetzgeber darum, Onlinehändler besser vor Abmahnungen zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen Verbände (Abmahnvereine) seit dem 01.12.2021 nur noch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, wenn sie in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist auch nach einer Aktualisierung (Stand: 13.05.2022) nicht in der Liste aufgeführt.

Der IDO sprach in der Vergangenheit massenhaft Abmahnungen aus

Meine Kollegen hier in der Kanzlei und ich haben in den letzten Jahren mehrere hundert Betroffene zu Abmahnungen des IDO beraten. Informationen zu der Abmahntätigkeit des Vereins und zu den hier in der Kanzlei vorliegenden Verfahren haben meine Kollegen und ich in einem fortlaufend aktualisierten Beitrag auf der Internetseite unserer Kanzlei veröffentlicht:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ido-interessenverband-fuer-das-rechts-und-finanzconsulting-deutscher-online-unternehmen.htm

Nachdem Betroffene sich zuletzt in einer größeren Anzahl von Fällen gegen die Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des Vereins gewehrt hatten, ging es in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren immer wieder auch um den Vorwurf, der Verein würde rechtsmissbräuchlich handeln. Vor diesem Hintergrund gab es bereits vor dem 01.12.2021 Spekulationen darüber, ob der Verein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen wird.

Aktualisierung der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 13.05.2022)

Obwohl der IDO die Eintragung in die die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz beantragt hatte, ist der Verein bislang nicht in die Liste eingetragen. Nach einer Aktualisierung der Liste zum 13.05.2022 sind nunmehr die folgenden Verbände in die Liste eingetragen:

Wird der IDO noch in die Liste eingetragen?

Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Antrag des IDO auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz abgelehnt worden, der IDO hat gegen den ablehnenden Bescheid jedoch Widerspruch eingelegt. Das entsprechende Verfahren läuft offenbar noch. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob der IDO noch in die Liste eingetragen wird.

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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

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