Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem UWG aktualisiert (Stand: 12.01.2023)

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Seit dem 01.12.2021 dürfen Verbände (Abmahnvereine) nur noch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen, wenn sie in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Nach einer Aktualisierung sind in der Liste nunmehr (Stand: 12.01.2023) weitere Verbände eingetragen. Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist weiterhin nicht in der Liste aufgeführt.

aktualisierte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (Stand: 12.01.2023)

Nach der letzten Aktualisierung sind in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nunmehr die folgenden Verbände eingetragen:

Weiterhin nicht dabei: der IDO e.V.

Aufgrund des Gesamtbildes des Vorgehens des Vereins gab es bereits vor dem 01.12.2021 Spekulationen darüber, ob der Verein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen wird. Nach meiner Kenntnis hatte der Verein die Eintragung beantragt. Die Eintragung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Ob die Eintragung noch erfolgen wird, könnte auch von dem Ausgang verschiedener gerichtlicher Verfahren abhängen, die derzeit noch laufen (Stand: 17.01.2023). Informationen zu den entsprechenden Verfahren finden Sie in einem fortlaufend aktualisierten Beitrag hier:

Abmahnung vom IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

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