Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Lkw-Führerschein verlängern!

Lkw-Führerschein verlängern lassen – das gilt es zu beachten

  • 5 Minuten Lesezeit
Lkw-Führerschein verlängern lassen – das gilt es zu beachten

Experten-Autor dieses Themas

Verkehrsunfälle mit Lkw-Beteiligung haben oft schwerste Folgen für den Unfallgegner. Ob nun beim Rechtsabbiegen innerorts, auf Autobahnen beim Überholen oder an Stauenden: Besonders für wenig geschützte Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger hat ein Unfall mit Lkw-Beteiligung oft dramatische Folgen. 

Der Verkehrssicherheitsforscher und Leiter der Unfallforschung Siegfried Brockmann schätzt, „dass von den 3177 Verkehrstoten im Jahr 2017 (Anfang der neunziger Jahre waren es noch mehr als 10.000) höchstens 80 durch Tempo 130 hätten vermieden werden können. Viel relevanter für die Sicherheit auf den Autobahnen sind Auffahrunfälle durch unaufmerksame oder abgelenkte Lkw-Fahrer, insbesondere am Stauende. Auch hier lässt sich die Zahl der Verkehrstoten nur näherungsweise angeben. Brockmann schätzt die Zahl der Todesopfer durch Auffahrunfälle mit Lkw auf deutlich mehr als 300.“* 

*Quelle: Bingener, Reinhard, Lkw auf Autobahnen. Die Gefahr auf der rechten Spur, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.01.2019. 

Warum muss der Lkw-Führerschein verlängert werden?

Da altersbedingt die Reaktions- und/oder die Sehfähigkeit und somit auch eine sichere Fahrweise im Straßenverkehr oftmals nachlassen, muss jeder Lkw-Fahrer seinen Führerschein regelmäßig verlängern lassen. Geregelt ist das in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). § 23 (Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen) besagt: 

„(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. 

(2) Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.“ 

Die Fahrerlaubnisklasse, die zum Führen von Lkw berechtigt, ist die Klasse C. Sie wird also nur befristet erteilt und bedarf zwingend einer Verlängerung: 

  • Bei den Klassen C1, C1E: 

    • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 

    • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerber: Verlängerung alle fünf Jahre 

  • Bei den Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: Verlängerung alle fünf Jahre 

Hinweis: Nach Ablauf der Frist verliert nicht nur der Führerschein als Dokument, sondern auch die Fahrerlaubnis (behördliche Genehmigung als abstraktes Recht) selbst ihre Gültigkeit. Anders bei allen anderen „normalen“ EU-Führerscheinen: Diese Dokumente laufen zwar seit 2013 nach 15 Jahren ab, jedoch geht hier die Gültigkeit der Fahrerlaubnis selbst nicht verloren. Vielmehr steht hier die Aktualisierung von Namen und Lichtbild im Vordergrund. Beim Lkw-Führerschein hingegen geht es um die Verkehrssicherheit. 

Erforderliche Unterlagen zur Verlängerung des Lkw-Führerscheines

  • Personalausweis bzw. Pass 

  • Aktueller bzw. alter Lkw-Führerschein 

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild 

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als zwei Jahre) 

  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)  

Lkw-Führerschein verlängern: Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig?

Ja. An die Verlängerung des Lkw-Führerscheines stellt der Gesetzgeber unter Beachtung der Verkehrssicherheit gewisse medizinische Grundanforderungen an den Antragsteller. So müssen diese das Sehvermögen durch eine sehr komplexe Augenuntersuchung sowie die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen. Maßgeblich zur Erfüllung der Anforderungen ist § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Gesundheitsuntersuchung für den Lkw-Führerschein kann von Ihrem Hausarzt, Betriebsarzt oder einer Institution wie dem TÜV durchgeführt werden. Die augenärztliche Untersuchung jedoch muss von einem Augenarzt vorgenommen werden. Die Untersuchungen sollen der Behörde Aufschluss darüber geben, ob beim Antragsteller Beeinträchtigungen des körperlichen oder geistigen Leistungsvermögens vorliegen, die gegen die Erteilung der Fahrerlaubnis sprechen. 

Kosten: Bei den Untersuchungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen, für deren Kosten Sie also selbst aufkommen müssen. Das augenärztliche Gutachten kostet ca. 80 bis 100 €. Die ärztliche Untersuchung kostet ca. 30 bis 50 €.  

Gibt es eine Frist für das Verlängern des Lkw-Führerscheines?

Da die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen auf behördlicher Seite eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie den Lkw-Führerschein (Führerscheinklasse C) rechtzeitig verlängern lassen. Je nach Auslastung der Behörde dauert die Ausstellung des neuen Dokuments etwa acht bis zehn Wochen. Frühestens jedoch ist die Antragstellung sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich (gemäß § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung – Verlängerung von Fahrerlaubnissen). Außerdem muss die Antragstellung persönlich und grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Antragstellers bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. 

Kosten bei der Führerscheinstelle: Für den Antrag auf Verlängerung des Lkw-Führerscheines und für die Ausstellung des neuen Lkw-Führerscheines fallen derzeit Verwaltungskosten und Gebühren in Höhe von ca. 43 € an. 

Hinweis: Wenn Sie es versäumt haben, Ihren Lkw-Führerschein rechtzeitig verlängern zu lassen, und weiterhin Lkw fahren, erfüllt dies den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Allerdings bleiben die anderen Klassen davon unberührt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie trotzdem weiterhin Auto fahren. 

Weiterbildung für Berufskraftfahrer bei Verlängerung des Lkw-Führerscheines

Berufskraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein verlängern möchten, müssen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (kurz BKrFQG) zusätzlich noch an einer Weiterbildung teilnehmen, um die Kenntnisse des Berufskraftfahrers aufzufrischen. Dabei müssen verschiedene Module absolviert und erfolgreich abgeschlossen werden. Erst dann gilt die erforderliche Weiterbildung in Form der „Schlüsselnummer 95“ als erbracht und es wurde Ihnen bis zum 22.05.2021 die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein eingetragen. Seit dem 23.05.2021 erhält der erfolgreich weitergebildete Fahrer einen Fahrerqualifizierungsnachweis nach § 7 Abs. 1 BKrFQG. Ihr Führerschein mit der bis zum 22.05.2021 eingetragenen Schlüsselzahl 95 bleibt aber bis zu seinem Ablauf gültig.

Diese Weiterbildung von Berufskraftfahrern darf nur von anerkannten und qualifizierten Einrichtungen wie zum Beispiel TÜV und DEKRA oder bestimmten Ausbildungsbetrieben angeboten werden (BKrFQG, § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten). Können Berufskraftfahrer diese Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 9 BKrFQG nicht nachweisen, drohen für Fahrten ohne eine gültige Schlüsselzahl 95 Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 €. Unternehmer, die ihre Fahrer ohne gültige Schlüsselzahl 95 fahren lassen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 € rechnen. 

Kosten: Durchschnittlich müssen Fahrer für diese Weiterbildung mit Kosten in Höhe von ca. 300 bis 500 € rechnen. 

Foto(s): ©Pexels/Gustavo Fring

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Lkw-Führerschein verlängern?

Rechtstipps zu "Lkw-Führerschein verlängern"