LKW Maut zurückfordern - EuGH Urteil eröffnet Chance auf Rückzahlung

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Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2020 klargestellt (Urteil vom 28.10.2020 - C-321/19), dass die Bundesrepublik Deutschland die Beträge für die LKW-Maut seit Jahren falsch berechnet. Hintergrund ist, dass nur Kosten für die Infrastruktur, nicht aber die Kosten für die Polizei hätten in der Maut enthalten sein dürfen. Nach Ansicht des EuGH können Betroffene ca. 4 bis 6 % der gezahlten Beträge zurückgefordert werden. Der Betrag beläuft sich daher bei kleineren und mittelgroßen Speditionen schnell auf mehrere 10.000,00 Euro . 

Schnell Handeln - Beträge aus 2017 verjähren bald

Für Speditionen gilt es jetzt allerdings noch schnell zu handeln, wenn auch die Beträge aus 2017 zurückgefordert werden sollen. Die Forderung muss bis zum 31.12.2020 beim Bundesamt für Güterverkehr geltend gemacht werden. Erfolgt dies  für das Jahr 2017 nicht rechtzeitig vor dem Jahresende, wird der Anspruch auf Rückzahlung für das Jahr 2017 wohl verjähren. Dann können nur noch die Beträge ab 2018 zurückgefordert werden.

Bei einer Forderung gegenüber dem BAG muss der konkrete Betrag nicht angegeben werden. Dies dürfte an vielen Punkten auch nicht möglich sein, da die konkrete Berechnung nicht einfach ist. Man sollte sich aber auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beziehen und eine nachvollziehbare Abrechnung einfordern. Unterlagen müssen noch nicht aktiv eingereicht werden. Entsprechende Unterlagen wie die Toll Collect Abrechnungen müssen aber eventuell zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt oder in einem Gerichtsprozess als Beweismittel eingereicht werden. 

Anwaltliche Hilfe bringt Sicherheit

Bei der Durchsetzung der Ansprüche sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Spätestens nachdem ein Bescheid des Bundesamtes für Güterverkehr bei Ihnen eingetroffen ist, sollte eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit einer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.

Mit Blick auf eine möglicherweise notwendige Klage und die Unterbrechung der Verjährung, sollten die Ansprüche rechtlich überprüft werden, um sich keinen unnötigen Risiken auszusetzen.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice vertritt bereits Speditionen aus Deutschland und macht Rückforderungen für diese geltend. Die Kanzlei AdvoAdvice steht auch Ihnen und Ihrem Unternehmen gerne unter info@advoadvice.de oder 030/921 000 40 für eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage zur Verfügung.

Kosten, die für eine Beauftragung entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorgaben und abhängig von dem Umfang der Rückforderung berechnet und vor einer Auftragserteilung selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen? Dann stellen wir dort auch gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. 

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Foto(s): Pixabay

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