Medizin studieren ohne Abitur? Das geht!

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Wer sich für ein Medizinstudium interessiert und kein Abitur hat, kann dennoch Medizin studieren. Das ist möglich, seit das Hochschulrahmengesetz in Deutschland durch den Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ angepasst wurde.

Damit wurde der Zugang zum Studium – auch zum Medizinstudium! – für beruflich Qualifizierte ohne Abitur erheblich erleichtert. Ein Medizinstudium ohne Abitur ist dadurch z. B. an der Charité Berlin, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Ruhr-Universität Bochum, an der RWTH Aachen oder der Technischen Universität München möglich.

Medizinstudium ohne Abi – die Voraussetzungen 

Seit einer Anpassung des Hochschulrahmengesetzes haben auch Studieninteressierte ohne Abitur seit 2009 die Möglichkeit, in Deutschland u. a. Medizin zu studieren. Das funktioniert entweder über eine sog. fachgebundene Studienberechtigung für Studieninteressierte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im medizinischen Umfeld oder über eine berufliche Aufstiegsfortbildung, die zusätzlich qualifizierten Berufsabsolventen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zum Medizinstudium ermöglicht. Nicht zuletzt gibt es auch die Möglichkeit, sich nach einer Eignungsprüfung oder über ein Probesemester um einen Medizinstudienplatz zu bewerben. 

Fachgebundene Studienberechtigung

Die fachgebundene Studienberechtigung steht nur Studieninteressierten offen, die eine berufsbezogene Ausbildung und zusätzlich praktische Erfahrung nachweisen können. Studieninteressierte müssen hier über die mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung im medizinischen Umfeld verfügen, die mindestens 2 Jahre gedauert hat. Zudem muss die Ausbildung wenigstens mit der Note 2,5 abgeschlossen worden sein.

Welche Berufsausbildung(en) ausreichend sind, ist festgelegt. So ist eine fachgebundene Studienberechtigung nur mit einer Ausbildung als

  • Arzthelfer*in
  • Rettungssanitäter*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Ergotherapeut*in
  • Physiotherapeut*in
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in
  • Medizinische*r Fachangestellte*r
  • medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
  • Hebamme/Entbindungspfleger  
  • medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in oder
  • medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik

denkbar. Und nicht zuletzt müssen Studieninteressierte aus diesem Umfeld Berufserfahrung vorweisen können, konkret mehr als 3 Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet haben, um sich mit einer fachgebundenen Studienberechtigung um einen Medizinstudienplatz bewerben zu können.

Berufliche Aufstiegsfortbildung

Aber nicht nur Absolventen medizinbezogener Ausbildungsberufe haben die Chance, sich ohne Abitur um einen Studienplatz für Medizin in Deutschland zu bewerben. Auch Absolventen nicht-medizinbezogener Ausbildungsberufe können sich auf einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben – in jedem Studienfach und damit auch im Fachbereich Medizin. Voraussetzung dafür ist eine sog. berufliche Aufstiegsausbildung – also z. B. die erfolgreiche Fortbildung mit Abschluss als Meister*in, Fachwirt*in oder Techniker*in.

Wer also eine Meisterprüfung nach Handwerksordnung bestanden hat, erfolgreich eine mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassende Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat (z. B. Fachwirt*in), einen Fachschulabschluss (z. B. als Techniker*in) oder eine vergleichbare Qualifikation erlangt hat, kann sich an allen deutschen Hochschulen für alle Studiengänge bewerben – auch ohne Abitur, auch für den Fachbereich Humanmedizin.

Eignungsprüfung oder Probesemester 

Und auch ohne Abitur, ohne medizinische Ausbildung oder ohne berufliche Aufstiegsfortbildung ist ein Medizinstudium in Deutschland denkbar.

So kann man eine Eignungsprüfung ablegen, bei der Wissen abgefragt wird, das regelmäßig eigentlich Gegenstand der Schulausbildung bis zum Abitur ist. Wer diese Prüfung besteht, kann sich um einen Medizinstudienplatz bewerben – gleichberechtigt mit allen anderen, die über Abitur, eine medizinische Ausbildung oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung verfügen. Und nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, sich um ein Probesemester im Fachbereich Humanmedizin zu bewerben. Die Voraussetzungen für die Bewerbung und die Voraussetzungen, um nach einem Probesemester in ein Vollzeitstudium zu wechseln, sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Studienplatzklage ist möglich 

Grundsätzlich besteht also auch für Personen ohne Abitur die Möglichkeit, sich auf einen Studienplatz für Humanmedizin zu bewerben. Die Betonung liegt hier auf der Möglichkeit sich zu bewerben.

Unter bestimmten Voraussetzungen – dazu oben – wird man auch ohne Abitur mit Abiturienten*innen gleichgestellt, die sich auf einen Studienplatz Medizin bewerben können.

Das bedeutet aber auch: Wird man bei der Studienplatzvergabe nicht (korrekt) berücksichtigt, kann man – wie alle Abiturienten*innen – Studienplatzklage erheben.

Fragen zum Thema 

Wer unbedingt Medizin studieren will, sollte sich nicht davon abhalten lassen, seinen Traum zu verfolgen – auch ohne Abitur oder ohne entsprechende Ausbildung etc.

Denn es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich auch ohne Abitur oder bestimmten Berufsabschluss um einen Medizinstudienplatz – ganz regulär über Hochschulstart – zu bewerben und den Studienplatz ggf. sogar einzuklagen.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie mehr über die Möglichkeit erfahren wollen, ohne Abitur Medizin zu studieren. Sie erreichen mich telefonisch in Köln unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail.  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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