Mietvertragsabschluss: Zum Anwalt gehen!

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Machen Sie nicht den Fehler, bei Abschluss eines Mietvertrages über Büro-, Laden- oder Logistikflächen nicht zum Anwalt zu gehen. Das wird Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen. Ich habe das schon sehr oft erlebt, dass Mieter sich fünf oder zehn Jahre an den Vertrag gebunden haben, der in manchen Punkten sehr nachteilig für sie ist. Der Besuch beim Anwalt hätte hier dafür sorgen können, dass dieser "Schaden" beim Mieter nicht eintritt. 

Es ist ein Unterschied, ob ein juristischer Laie einen Vertrag liest. Falls er ihn überhaupt liest. Viele Mieter unterschreiben einen Vertrag, ohne alles gelesen und verstanden zu haben. Nicht gut. 

Es ist aber auch ein Unterschied, ob ein Anwalt den Vertrag für die Ladenfläche liest, der sonst nur Wohnraum macht. Glauben Sie mir. Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich der Gewerberaummiete unterwegs und kenne die AGB Regelungen, die da weit überwiegend immer drin stehen. Jeder kopiert vom anderen. Wie heißt es so schön: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Lassen Sie uns den Vertrag gemeinsam durchlesen, bevor! Sie ihn unterschreiben. Dieser Besuch beim Anwalt ist es definitiv wert. Das ist ein gutes Investment. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle! 

Bei der Vermietung von Gewerberaum können aufgrund der Vertragsfreiheit weitreichende Regelungen vereinbart werden. Aber nicht alles davon ist wirksam. Und nicht alles davon ist sauber formuliert und zwar so sauber, dass es für jeden klar ist, was man meint, und es auch später nicht zu Streitigkeiten führt. Ganz oft ist ein Satz mehr hilfreich. Sie glauben nicht, wie häufig Mieter und Vermieter streiten, weil Regelungen unklar sind. Daher erneut mein Rat: Gehen Sie zu einem Anwalt, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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