Keep Calm and Stay at Home – Mit juristischen Tipps in Zeiten der Corona-Krise Ruhe bewahren

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Die andauernde Corona-Krise sorgt bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern für Verunsicherung und innere Unruhe. Viele haben Angst um ihre Existenz und drohen dadurch nicht nur finanziell, sondern auch mental zu zerbrechen. Aus diesem Grund ist es wichtig auch in Krisenzeiten innere Ruhe zu bewahren und dem altbekannten Slogan zu folgen: Keep calm and …

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt Folgendes zu beachten:

Miete: Sowohl private als auch gewerbliche Mieter sind aktuell vor Kündigungen geschützt. Mietverträge dürfen deswegen nicht wegen Mietschulden gekündigt werden, die aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 resultieren. Dennoch sollten Mieter und Vermieter das gemeinsame Gespräch suchen, um nach Möglichkeit einen Rückzahlungsplan zu entwickeln. Beispielsweise wäre ein Zahlungsaufschub bis zum Zeitpunkt einer bevorstehenden Sonderzahlung möglich oder eine Stundung der ausstehenden Miete durch eine geringe Anpassung des monatlichen Mietzinses. Für das Verfassen einer individuellen Vereinbarung kann auch eine juristische Beratung im Einzelfall sinnvoll sein.

Gehalt und Umsatzeinbußen: Soweit die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht vorliegen, steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich sein Arbeitsentgelt auch bei hundertprozentigem Arbeitsausfall in voller Höhe zu. Der Arbeitgeber trägt das volle Unternehmensrisiko und befindet sich in dieser Situation im Annahmeverzug. Ob der Arbeitgeber wegen der aktuellen Krise das Arbeitsverhältnis kündigen darf, muss im Einzelfall beurteilt werden. Gegen betriebsbedingte Gründe ließe sich einwenden, dass der Arbeitgeber aktuell durch die Zahlungsaufschübe aus Mietverhältnissen einspart und bei Liquiditätsengpässen finanzielle Soforthilfen in Anspruch nehmen kann.

Beispielsweise zahlt Land Hessen aktuell je nach Anzahl der Beschäftigten bis zu 30.000,00 € an Soforthilfen aus. Vergleichbare Regelungen existieren auch in anderen Bundesländern, wie z. B. Bayern. Dadurch soll die wirtschaftliche Schieflage, in die viele durch die Krise unverschuldet geraten sind, ausbalanciert werden. Bei Ablehnung der Finanzhilfen kann sich eine Überprüfung des Sachverhaltes durch einen Rechtsanwalt lohnen.

Krankenkassen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dürfen vor allem in Krisenphasen ihr mentales Wohlergehen nicht vernachlässigen und sollten die ihnen aktuell zur Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten dafür nutzen, um ggfs. unter Einbeziehung eines Spezialisten an sich zu arbeiten. Hierfür kann man sich bei Bedarf an die zuständige Krankenkasse wenden und anfragen, ob und in welcher Höhe Kosten für Erstberatungsgespräche mit einem Spezialisten von ihr übernommen werden. Auf dem Gebiet der Psychotherapie stellen Krankenkassen unterschiedliche Leistungspakete zur Verfügung, die in Krisenzeiten essenziell sein können. Auch hier gilt es, bei ablehnenden Rückmeldungen juristischen Rat einzuholen, um die Entscheidung des jeweiligen Leistungsträgers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Ich freue mich auf Ihr Feedback, Fragen und Anregungen in diesem Zusammenhang.



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