Mobbing „von ganz oben“ – SO gehen Sie am besten vor

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Arbeitnehmer, die gemobbt werden, haben unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber, falls der Chef selber mobbt oder nichts gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternimmt. Bloß: Solche Ansprüche lassen sich gerichtlich schwer durchsetzen, mitunter sind die Beweishürden so hoch, dass man von einer Klage trotz diverser Mobbinghandlungen und Schäden beim Arbeitnehmer abraten muss.

Deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer regelmäßig das Ziel setzten, den Arbeitgeber bei fortgesetztem Mobbing möglichst zügig zu verlassen, das aber nicht ohne eine satte Abfindung mitgenommen zu haben.

Was aber, wenn das Mobbing nicht vom unmittelbaren Vorgesetzten ausgeht, sondern von den höheren Chefetagen oder von der Geschäftsführung? Wäre ein Mobbingfall dann anders zu bewerten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: Wirkt ein Vorgesetzter beim Mobbing mit, kann der Arbeitnehmer erfahrungsgemäß kaum etwas dagegen ausrichten. Die Bereitschaft des Arbeitgebers, in dem Fall Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers einzuleiten, ist meist äußerst gering.

Das liegt meiner Ansicht nach daran, dass sich der Arbeitgeber im Zweifel immer vor seine Führungskräfte stellt, und deren Sicht der Dinge viel eher Glauben schenkt, als den Ausführungen des Arbeitnehmers.

Ändert sich nun aber etwas, wenn das Mobbing „von ganz oben“ kommt, wenn also etwa ein Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführer einen Mitarbeiter gezielt „fertig machen“ und durch Mobbing zur Eigenkündigung bringen will?

An den schlechten Chancen des Arbeitnehmers auf Besserung seiner Lage am Arbeitsplatz ändert das meiner Ansicht nach kaum etwas. Im Gegenteil: Der Arbeitnehmer wäre dann meist in einer noch schlechteren Position, da es in diesen Fällen kaum vorstellbar ist, dass sich der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einsetzt oder Verständnis für seine Lage hat. Im Zweifel sind Schadensersatzforderungen abermals schwerer beweisbar und durchsetzbar.

In fast allen Mobbingfällen, so auch in denjenigen, die von der Chefetage ausgehen, empfehle ich deshalb, umgehend anwaltlichen Rat bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Von ihm erfährt man, wie man vorgehen muss, um einen Aufhebungsvertrag oder Abfindungsvergleich zu guten Konditionen zu bekommen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zur Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten bei Mobbing und Bossing?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema