Muss ich Geld aus Trennungsunterhalt für Scheidungskosten verwenden?

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Wenn der Trennungsunterhalt schon nicht viel sein sollte - ist es dann fair, wenn man aus diesem noch den gesamten Anteil seiner Scheidungskosten bezahlen muss? Das ist fallabhängig. Sollte der Ehepartner genug Geld haben, kann der Betrag für die Scheidungskosten noch on top auf den Trennungsunterhalt kommen. Sollte der Ehepartner ohnehin über ein gutes Einkommen verfügen, kommt auch ein Vorschuss von ihm oder ihr in Betracht. Sollten Sie beide nicht über viel Geld verfügen, ist es auch möglich, dass eine Verfahrenskostenhilfe greift und der Staat zum Teil oder vollständig die Scheidung bezahlt.

Trennungsunterhalt = Einkommen, solange...

Wenn Sie die Scheidung einreichen und nicht Ihr Ehepartner, ist es notwendig, dass Sie durch einen Anwalt vertreten werden. Um das Scheidungsverfahren zu starten, müssen die Gerichtsgebühren vorab beglichen werden. Hierzu wird Ihnen von der Gerichtskasse eine Vorabrechnung zugeschickt.
In der Regel müssen die Kosten aus Ihrem Einkommen gedeckt werden. 

Wenn Sie (Erwachsenen)unterhalt während der Trennungsphase erhalten, wird dieser ebenfalls als Einkommen angesehen. Daher müssen Sie den Trennungsunterhalt zur Deckung der Scheidungskosten verwenden. Dies ist zumindest so lange der Fall, wie der Trennungsunterhalt ausreicht, um sowohl die Scheidungskosten zu decken als auch Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Scheidungskosten gefährden trotz Unterhaltsempfang die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Ähnlich wie in der Situation, dass Leute mit Eigenheim nicht einfach ihren Schornstein verkaufen können, nur um ihre Scheidung zu bezahlen, kann dies auch von Ihnen nicht verlangt werden. In genau der folgenden Reihenfolge werden zwei Möglichkeiten geprüft, wie Sie Ihre Scheidung (ob nun als Antragsteller/in oder -gegner/in, der/die aber eigene Anträge stellt) trotzdem bezahlt bekommen, wenn der Trennungsunterhalt nicht ausreicht dafür.

Der Ehepartner muss ran

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe, hat Ihr Ehepartner die Pflicht, Ihnen einen Vorschuss für die Verfahrenskosten zu gewähren. Dieser Vorschuss ermöglicht es Ihnen, Ihr Scheidungsverfahren einzuleiten. Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss steht neben dem regulären Trennungsunterhalt. 

Allerdings gibt es eine Einschränkung für den Verfahrenskostenvorschuss: Wenn durch die Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses Ihr Ehepartner weniger Geld hätte als Sie durch den Trennungsunterhalt, dann müssten Sie den Trennungsunterhalt für die Verfahrenskosten aufwenden.

Wenn die Einkommensverhältnisse überdurchschnittlich sind, wäre dies allerdings nicht so (auch bei höheren Einkommen kann ein Mangel an Geld für die Verfahrenskosten entstehen, bei entsprechend hohem Verfahrenswert der Scheidung).

Der Staat muss ran

Wenn Sie über wenig oder gar kein Einkommen verfügen und insbesondere nur einen geringen Trennungsunterhalt erhalten, können Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) stellen. Bestimmte Abzüge von diesem Einkommen sind zulässig. Zudem gibt es Freibeträge und ein bestimmtes Schonvermögen wird anerkannt. Das resultierende Einkommen entscheidet darüber, ob Sie Unterstützung erhalten und ob Ratenzahlungen möglich sind.

Selbst bei einem etwas höheren Trennungsunterhalt kann die Chance auf Verfahrenskostenhilfe bestehen, da verschiedene Kostenfaktoren wie Wohnkosten, Freibeträge und ein anerkanntes Schonvermögen berücksichtigt werden.

Bei kombinierten Fragen aus Unterhalt und Scheidung wenden Sie sich an uns!

Scheidung und Unterhalt kann (und sollte) man nie so ganz trennen. Allein schon deswegen, da man die Unterhaltsfragen in einem "Rutsch" mit der Scheidung abhandeln sollte, um Verfahrenskosten zu sparen. Der umgekehrte Fall, wie Sie vielleicht gerade merken, ist allerdings auch relevant - im Idealfall beauftragen Sie den Anwalt, der Ihnen die Höhe für den Trennungsunterhalt berechnet, gleich auch mit der Scheidung. Sollten Sie sich bisher privat auf eine Unterhaltssumme geeinigt haben, sollten Sie erst recht eine anwaltliche Berechnung durchführen, weil der Grund, warum Sie über wenig Geld verfügen, in der rein auf Internetrechnern basierenden Rechnung liegen könnte.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, legen wir Ihnen im ersten Schritt unsere Online-Unterhaltsberechnung ans Herz. Sie können dies als Testlauf für eine umfänglichere Betreuung, wie zum Beispiel für Ihre Scheidung, ansehen oder einfach erstmal schauen, wie viel Sie erhalten oder bezahlen müssten - sollte die Trennung perspektivisch erst sein.

In jedem Falle haben Sie bei der iurFRIEND Unterhaltsberechnung Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und eine Erfahrung von 15 Jahren im Familienrecht aus einer Hand, und wir freuen uns, noch heute von Ihnen zu hören!

Sie finden den Link für die Beantragung der Unterhaltsberechnung wie folgt - Beantragung statt Beauftragung deswegen, da Sie mit Absenden des Formulars noch nichts bezahlen, sondern erst einmal nur den Preis für eine Berechnung von uns hören. Wir rufen Sie an.

Foto(s): iurFRIEND

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