Nebel, Wildwechsel und nasses Laub – das sollten Autofahrer im Herbst beachten

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Es ist nun wieder so weit: Es ist Herbst. Zunächst werden dabei viele an Spaziergänge durch buntes Herbstlaub, Äpfel ernten oder Kastanien sammeln denken. Doch mit der Herbstzeit gehen auch gewisse Schwierigkeiten und Gefahren für Autofahrer einher. Was Sie daher im Herbst besonders beachten sollten, erfahren Sie hier:

Vorsicht glatte Straßen!

Auch wenn es Freude bereitet, durch buntes Herbstlaub zu spazieren, so stellt eben dieses Laub für Autofahrer im Herbst oft eine Gefahr dar. Denn durch nasses Laub auf der Fahrbahn wird diese schnell rutschig. Autofahrer sollten daher darauf achten, dass der Bremsweg unter Umständen länger ist und daher ihre Geschwindigkeit und den Abstand zu vorausfahrenden Autos entsprechend anzupassen. Zudem kann es leicht passieren, dass man wegen des nassen Laubs aus der Kurve rutscht – deshalb ist auch hier Vorsicht geboten.

Zu beachten gilt außerdem, dass die Temperaturen im Herbst – besonders nachts und früh morgens – unter den Gefrierpunkt sinken können und Sie deshalb auch schon im Herbst mit glatten Straßen rechnen müssen. Daher wird auch empfohlen, bereits im Oktober die Reifen zu wechseln und Winterreifen aufzuziehen. Ob es überhaupt Pflicht ist, im Herbst bzw. Winter mit Winterreifen zu fahren und was passiert, wenn man im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, erfahren Sie hier: www.anwalt.de/sommerreifen-im-winter

Vorsicht Wildwechsel!

Im Herbst werden auch die Tage wieder kürzer, was wiederum zur Folge hat, dass sich der Berufsverkehr immer mehr in die Dunkelheit bzw. Dämmerung verschiebt. Zudem findet im Herbst die Brunftzeit der Wildtiere statt. Dies und die schwierigen Sichtverhältnisse erhöhen im Herbst die Gefahr eines Wildunfalls.

Fahren Sie durch waldreiche Gegenden, auf wenig befahrenen Nebenstraßen oder weist ein Schild auf Wildwechsel hin, müssen Sie daher besonders vorsichtig sein. Es gilt, folgende Hinweise zu beachten:

  • Fahren Sie vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit, insbesondere wenn die Sicht durch Nebel, Dämmerung oder eine Kurve eingeschränkt ist.
  • Quert vor Ihnen ein Wildtier die Fahrbahn, schalten Sie umgehend das Fernlicht aus, da das Tier ansonsten wie versteinert auf der Fahrbahn im Lichtkegel stehen bleibt. Vermeiden Sie daher auch die Lichthupe. Nutzen Sie stattdessen die Hupe.
  • Bremsen Sie kontrolliert und achten Sie dabei auf den rückwärtigen Verkehr.
  • Die Tiere überqueren die Straße meist nicht alleine, Sie müssen daher mit „Nachzüglern“ rechnen.
  • Ist eine Kollision im Ernstfall nicht mehr zu vermeiden, sollten Sie versuchen, die Spur zu halten, statt auszuweichen und das Lenkrad zu verreißen. Denn so kann es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und zu wesentlich schweren Unfällen kommen, als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, ist Folgendes zu beachten:

  • Zunächst gilt es, die Unfallstelle abzusichern und unter Umständen erste Hilfe zu leisten.
  • Melden Sie den Zusammenstoß dann umgehend der Polizei oder dem Jagdpächter. Diese/dieser stellt dann eine Wildschadenbescheinigung aus, die zur Unfallschadenregulierung notwendig ist.
  • Um Folgeunfälle zu vermeiden, empfiehlt es sich, das tote Tier (wenn möglich) an den Straßenrand zu ziehen. Zum Schutz vor Krankheiten oder Parasiten sollten dabei Handschuhe getragen werden.
  • Wichtig: Entfernen Sie das angefahrene Tier nicht vom Unfallort. Ansonsten droht Ihnen eine Anzeige wegen Wilderei.
  • Bei einer Kollision mit Haarwild (Wildschweine, Rehe etc.) wird der Schaden grundsätzlich von der Teilkaskoversicherung übernommen. Schäden durch Federwild ersetzen lediglich Vollkaskoversicherungen.

Funfact am Rande: Verursacht ein Autofahrer an seinem Fahrzeug einen Totalschaden, weil er, wie sich nach einer DNA-Analyse herausstellte, einem Eichhörnchen ausgewichen ist, hat er keinen Anspruch auf Ersatzzahlungen der Teilkaskoversicherung (LG Coburg, Urteil vom 29.06.10, Az.: 23 O 256/09)

Vorsicht schlechte Sicht!

In der Herbstzeit bildet sich insbesondere in den Morgenstunden häufig dichter Nebel. Für Autofahrer gilt dann, ihre Geschwindigkeit entsprechend der Sicherverhältnisse anzupassen. Beträgt die Sichtweite dabei weniger als 50 m, darf man nach der Straßenverkehrsordnung höchstens 50 km/h schnell fahren.

In solchen Fällen (Sicht unter 50 m) darf man die Nebenschlussleuchte einschalten – und zwar außer- und innerorts. Wird die Nebenschlussleuchte hingegen missbräuchlich verwendet, können nachfolgende Autofahrer geblendet werden und daher droht ein Bußgeld in Höhe von 20 €. Eine Pflicht dazu, die Nebelschlussleuchte zu verwenden, besteht übrigens nicht.

Nebelscheinwerfer hingegen dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee erheblich eingeschränkt ist. Dabei gelten dieselben Richtwerte wie beim Abblendlicht.

Besteht schlechte Sicht, muss auch tagsüber nicht nur das Tagfahr-, sondern das Abblendlicht verwendet werden. Dabei gelten nach der Rechtsprechung die folgenden Richtwerte:

  • Auf Autobahnen bzw. sonstigen Schnellverkehrsstraßen muss das Abblendlicht bei einer Sichtweite von weniger als 150 m eingeschaltet werden,
  • auf anderen Straßen außerorts bei einer Sichtweite von weniger als 100-120 m
  • und innerorts bei einer Sichtweite unter 60-70 m.

Hinweis: Die Lichtautomatik der moderneren Autos kann meist Nebel oder diesiges Wetter nicht erkennen. Das Abblendlicht wird deshalb nicht automatisch eingeschaltet.

Vorsicht Aquaplaning!

Im Herbst kommt es oft vermehrt zu Regenfällen und Unwettern. Infolgedessen kann es zu Aquaplaning kommen. Darunter ist zu verstehen, dass sich auf der Straße befindliches Wasser wie ein Keil zwischen Asphalt und Autoreifen schiebt. Dadurch verlieren die Reifen den direkten Kontakt zur Straße, sie „schwimmen auf“ und das Auto kann nicht mehr bzw. nur noch schwer kontrolliert werden. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Aquaplaning vorbeugen können und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten:

  • Zunächst gilt es, die Geschwindigkeit den Wetter- und Straßenverhältnissen anzupassen. Bei starkem Regen und nasser Fahrbahn empfiehlt sich oft eine Geschwindigkeit unter 80 km/h. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit älteren Reifen oder heckbetriebenen Autos.
  • Achten Sie auf Spurrillen und fahren Sie versetzt zu diesen.
  • Tritt plötzlich Aquaplaning auf, gilt es, nicht zu lenken, nicht zu bremsen, nicht zu beschleunigen und hektische Fahrmanöver zu vermeiden.
  • Lassen Sie stattdessen das Fahrzeug ausgekuppelt rollen und halten Sie das Lenkrad gerade, bis die Reifen wieder Kontakt zur Straße haben.
  • Hinweis für Automatikfahrer: In keinem Fall die Fahrstufe wechseln. Nehmen Sie behutsam den Fuß vom Gas, damit keine Motorbremse erfolgt.
Foto(s): pixabay.com

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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