Negative Bewertungen löschen

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Beim Thema Reputation Management kommt immer wieder das Thema der Online-Bewertungen auf. Diese werden für Kunden im Netz immer wichtiger bei der Entscheidung, ob sie ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellen, in welchem Restaurant sie speisen und ob sie zu einem Arzt gehen – oder auch lieber nicht. 

Gar nicht wenige Unternehmen leiden unter unberechtigten schlechten Bewertungen. Wer insgesamt eine schlechte Bewertung hat, muss damit rechnen, dass die Kunden ausbleiben. Daher stellt sich für die immer wieder die Frage, ob sie schlechte Bewertungen hinnehmen müssen oder nicht.

Wann können schlechte Bewertungen gelöscht werden?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Bewertungen – auch schlechte – sind grundsätzlich von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie können nur dann gelöscht werden, wenn sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen. Wenn sie also z. B. verunglimpfend oder beleidigend sind, hat man ganz gute Chancen, sie löschen zu können. 

Dabei kann man aber keine verallgemeinernden Aussagen darüber treffen, welche Bewertungen hingenommen werden müssen und welche nicht. Entscheidend sind dabei Kriterien wie Wortlaut, Kontext, Anzahl der Sterne, Inhalt und das Verständnis Dritter. Kommentarlose Ein-Sterne-Bewertungen wurden von Gerichten teilweise als zulässig und teilweise als unzulässig eingestuft.“

Was kann gegen negative Bewertungen unternommen werden?

Wenn eine Bewertung unzulässig ist, kann man entweder gegen den Verfasser der Bewertung oder den Plattformbetreiber vorgehen. Da der Verfasser im Internet oft nicht leicht zu finden sein wird, ist es ratsam, gegen den Plattformbetreiber vorzugehen. Sobald er Kenntnis von der Bewertung erlangt, muss er sie löschen.

Wenn auch das nichts bringt, sollte über eine anwaltliche Unterstützung nachgedacht werden. Zusammen mit dem Anwalt kann die Geltendmachung von Löschungs-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen angedacht und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Bei Fragen zu negativen Bewertungen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir sind sehr erfahren in dieser Thematik.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/negative-bewertungen-loeschen


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