Neue Bußgelder in 2021

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Ab wann gilt der neue Bußgeldkatalog 2021?

Der neue Bußgeldkatalog ab dem

9. November 2021


Ab dann werden für Verkehrsordnungswidrigkeiten die neuen Bußgelder verhängt.

Für welche Verstöße gelten neue Bußgelder?

Geändert haben sich die Bußgelder für Geschwindigkeits-überschreitungen, Halt- und Parkverstöße, Vorfahrts– und Abbiegeverstöße, Missachtungen der Rettungsgassenpflicht, Verstöße gegen Durchfahrtsverbote, Umweltverstöße und Missachtungen von Sorgfaltspflichten. Zudem gibt es einige neue Bußgelder für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer.


Teilweise sind erhebliche Anhebungen -sogar Verdoppelungen- der Bußgelder festzustellen.


Neu ist insbesondere auch, dass für Park- und Halteverstöße die Bußgelder erheblich heraufgesetzt wurden und bei beharrlichen wiederholten Verstößen sogar Punkte drohen.


Ab dem 09.11.2021 gelten z.B.:

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw (ohne Anhänger) außerorts

Verstoß

… bis 10 km/h

… 11 - 15 km/h

… 16 - 20 km/h

… 21 - 25 km/h

… 26 - 30 km/h

… 31 - 40 km/h

… 41 - 50 km/h

… 51 - 60 km/h

… 61 - 70 km/h

über 70 km/h




Strafe   Punkte    Fahrverbot

20 €

40 €

60 €

100 €        1

150 €        1       (1 Monat)*

200 €        1       (1 Monat)*

320 €        2        1 Monat

480 €        2        1 Monat

600 €        2        2 Monate

700 €        2        3 Monate


* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw (ohne Anhänger) innerorts

Verstoß

… bis 10 km/h

… 11 - 15 km/h

… 16 - 20 km/h

… 21 - 25 km/h

… 26 - 30 km/h

… 31 - 40 km/h

… 41 - 50 km/h

… 51 - 60 km/h

… 61 - 70 km/h

über 70 km/h


Strafe   Punkte    Fahrverbot

30 €

50 €

70 €

115 €        1

180 €        1       (1 Monat)*

260 €        2        1 Monat

400 €        2        1 Monat

560 €        2        2 Monat

700 €        2        3 Monate

800 €        2        3 Monate


* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt

Durch die StVO-Novelle gelten auch neue Verkehrsregeln

Diese existieren bereits seit April 2020. Im Gegensatz zu den damals vorgenommenen Bußgeldkatalog-Veränderungen wurden diese neuen Verkehrsregeln nie außer Kraft gesetzt.



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