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Neue Regelungen zum P-Konto ab 01. Dezember 2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 22. November 2020 wurden mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz neue Regelungen zur Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) beschlossen.

Diese treten am 01.12.2021 in Kraft und bringen für viele Schuldner:innen Verbesserungen mit sich. 

Die 5 wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst: 

1. Erhöhung des Sockelfreibetrags

Der Sockelfreibetrag ist der Grundbetrag, bis zu dem Ihr Einkommen auf einem P-Konto vor einer Kontopfändung geschützt ist. Bis zur Höhe dieses Betrags kann Geld überwiesen oder abgehoben werden.


Der Sockelfreibetrag erhöht sich zum 01.12.2021 auf 1.260 €. [bisher waren es 1.252,64 €]



Häufigere Erhöhung des Freibetrags

Allgemein wird der Freibetrag in Zukunft häufiger erhöht. 


Der Pfändungsfreibetrag wird zukünftig jedes Jahr erhöht. [bisher jedes zweite Jahr]



2. Verbesserung der Ansparmöglichkeiten

Wenn Sie einen Teil Ihres monatlichen Freibetrags nicht verbraucht haben, können Sie diesen als Guthaben in den nächsten Monat übertragen. 


Ab dem 01.12.2021 können Sie Guthaben aus Ihrem monatlichen Freibetrag 3 Monate lang übertragen. [bisher galt dies nur für einen Monat



3. Recht auf P-Konto auch bei negativem Saldo

Grundsätzlich hat jeder das Recht darauf, das eigene Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Die Bank muss diesem Wunsch auf Umwandlung nachkommen.


Das Recht auf Umwandlung Ihres Konto in ein P-Konto gilt ab dem 01.12.2021 auch für Girokonten, die sich "im Minus befinden" (mit negativem Saldo).


💡 "Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden." (§ 850k ZPO)


4. Guthaben bei Gemeinschaftskonten

Ein P-Konto kann nur aus einem Einzelkonto umgewandelt werden. Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto mit anderen Parteien unterhalten, kann dieses gepfändet werden.


Bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos können zukünftig alle Kontoinhaber von der Bank die Übertragung des Guthabens nach Kopfteilen auf Einzelkonten verlangen. [gilt nur bei Privatpersonen]



5. Pfändungsschutz für Nachzahlungen

Wenn Sie z.B. Kindergeld oder Sozialleistungen das erste Mal beantragen, kann es vorkommen, dass es zu Verzögerungen kommt und Sie daher Nachzahlungen erst in einem späteren Monat erhalten. Die Summe, die Ihnen ausgezahlt wird, kann dann zusammen mit Ihrem Einkommen den Sockelfreibetrag übersteigen und könnte somit gepfändet werden. 


Ab dem 01.12.2021 gilt für Nachzahlungen von z.B. Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen teilweise ein Pfändungsschutz.



Zwei weitere Änderungen sind die ... 

  • ... Erweiterung der Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen
    und die
  • Erleichterung des Zugangs zu Nachweisen für die Erhöhung des Grundfreibetrags.

Mehr dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Alles zum Thema Pfändungsschutzkonto (P-Konto), wie z.B.: 

  • Was ist ein P-Konto?
  • Wie richte ich ein P-Konto ein?
  • Wie erhöhe ich meinen Sockelfreibetrag? [inkl. Beispiel]

finden Sie auf unserer Ratgeberseite Pfändungsschutzkonto.

Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung

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