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P-Konto: So schützen Sie Ihr Guthaben vor Pfändungen

  • 6 Minuten Lesezeit
P-Konto: So schützen Sie Ihr Guthaben vor Pfändungen

Experten-Autorin dieses Themas

In einer Zeit, in der Schulden für viele Menschen die Realität sind, ist es entscheidend, Wege zu finden, die eigene finanzielle Stabilität zu wahren. Ein Pfändungsschutzkonto – allgemein als P-Konto oder pfändungsfreies Konto bekannt – ermöglicht dem Kontoinhaber, trotz finanzieller Schwierigkeiten einen gewissen Schutz vor Gläubigerforderungen und Pfändungsrisiken zu bewahren.  

Ein P-Konto ist ein Bankkonto, auf dem ein bestimmter Betrag vor Pfändungen geschützt ist, um sicherzustellen, dass der Kontoinhaber trotz Schulden und Gläubigerforderungen Zugang zu einem Existenzminimum behält. Dieser Ratgeber erklärt verständlich die rechtlichen Grundlagen und Vorteile des P-Kontos und bietet darüber hinaus praktische Ratschläge, wie man ein P-Konto einrichtet und später auch wieder auflöst. 

Wozu ist ein P-Konto gut? 

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dient hauptsächlich dazu, das Guthaben eines Kontoinhabers vor Pfändungen durch Gläubiger zu schützen. Es erfüllt mehrere wichtige Funktionen: 

Schutz vor Pfändungen  

Das Hauptziel eines P-Kontos ist es, das verfügbare Guthaben vor den Zugriffen von Gläubigern zu schützen. In vielen Fällen können Gläubiger versuchen, Schulden einzutreiben, indem sie auf das Bankkonto des Schuldners zugreifen und einen Teil oder das gesamte Guthaben pfänden.  

Ein P-Konto gewährt einen gesetzlich festgelegten Pfändungsschutzbetrag, der je nach persönlicher Situation des Kontoinhabers variiert. Dieser Betrag bleibt von Pfändungen verschont und dient dazu, das Existenzminimum des Kontoinhabers zu sichern. 

Sicherung des Existenzminimums

Ein P-Konto gewährleistet, dass der Kontoinhaber trotz laufender Schulden Zugang zu einem gewissen Grundbetrag seines Einkommens hat. Dieser Betrag orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und deckt die Kosten für den Lebensunterhalt des Kontoinhabers und gegebenenfalls seiner Familie. 

Zugang zu Sozialleistungen

Das P-Konto ermöglicht es dem Kontoinhaber, beispielsweise Gelder aus Sozialleistungen zu erhalten, ohne dass diese von Gläubigern gepfändet werden können. Dies stellt sicher, dass dringend benötigte Unterstützung erhalten bleibt. 

Unterschied zwischen P-Konto und gewöhnlichem Girokonto 

Ein Pfändungsschutzkonto – abgekürzt P-Konto – ist keine eigenständige Art von Konto oder ein eigenständiges Kontomodell im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto. Vielmehr handelt es sich um ein gewöhnliches Girokonto, das gemäß § 850k Abs. 7 Zivilprozessordnung (ZPO) durch eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dieses Konto bietet einen gesetzlichen Schutz vor Pfändungen und stellt eine Erweiterung der Leistungen des bestehenden oder neu eingerichteten Girokontos dar, das auf dem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste basiert, wie in § 675f Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. 

Der Pfändungsschutz, der über ein P-Konto gewährt wird, ist somit eine zusätzliche Dienstleistung, die auf dem bestehenden Girovertrag aufbaut. Es ermöglicht dem Kontoinhaber, sein Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag vor Pfändungen durch Gläubiger zu schützen. Dieser Freibetrag ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach individueller Situation, wie dem Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen. 

Das P-Konto gewährleistet, dass der Kontoinhaber trotz bestehender Schulden und Gläubigerforderungen Zugang zu einem gewissen Grundbetrag seines Einkommens behält, um sein Existenzminimum zu sichern. Es ist wichtig zu beachten, dass ein P-Konto nicht dazu dient, laufende Zahlungsverpflichtungen zu umgehen, sondern lediglich dazu, einen grundlegenden Schutz vor Pfändungen zu bieten, während eine gewisse Haftung gegenüber den Gläubigern aufrechterhalten wird. 

Wie hoch ist der Pfändungsschutz beim P-Konto? 

Das P-Konto stellt einen Schutzmechanismus gegen Kontopfändungen in drei aufeinanderfolgenden Stufen bereit: 

Basisabsicherung 

Auf einem P-Konto sind derzeit prinzipiell Guthaben von bis zu 1410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnungen geschützt (Stand: 01. Juli 2023). Diesen Betrag bezeichnet man als Grundfreibetrag des P-Kontos. 

Erhöhter Freibetrag mit Nachweis

Das P-Konto kann auch höhere Guthaben als die Basisabsicherung schützen, beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen, Bezug von Sozialleistungen, Asylbewerberleistungen oder Kindergeld für weitere Personen im Haushalt. Der Kontoinhaber muss eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei seiner Bank vorlegen, um einen erhöhten Freibetrag und Pfändungsschutz zu erhalten. 

Individuell festgelegter Freibetrag mit Bescheid

In speziellen Sonderfällen kann sogar ein individueller Pfändungsschutz-Freibetrag festgelegt werden. Dafür ist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei einem Vollstreckungsgericht oder einer Vollstreckungsbehörde erforderlich. 

Die Einrichtung eines P-Kontos ist einfach 

Sie haben die Möglichkeit, entweder von Anfang an ein neues Konto als P-Konto zu eröffnen oder Ihr bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Jede Person, die ein Konto besitzt, hat das Recht, von ihrer Bank zu verlangen, dass ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. 

Um ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, genügt eine Anfrage des Kontoinhabers bei seiner Bank. Die Umwandlung eines vorhandenen Girokontos in ein P-Konto darf keine Gebühren nach sich ziehen. So darf die Kontoführung selbst auch nach der Umstellung nicht teurer sein als zuvor. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Umstellung spätestens vier Geschäftstage nach Eingang des Antrags vorzunehmen, falls das Konto von Pfändungen betroffen ist. 

Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Ein Pfändungsschutzkonto kann ausschließlich als individuelles Konto geführt werden, das auf den Namen einer einzelnen Person läuft. Wenn Sie also ein Gemeinschaftskonto besitzen, sollten alle Kontoberechtigten – insbesondere wenn Pfändungen absehbar sind – am besten rechtzeitig ein eigenes individuelles Girokonto einrichten. Dies ermöglicht es später, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto problemlos durchzuführen. Während der Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie bestätigen, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, da nur eine solche Kontoverbindung pro Person gestattet ist. Diese Information kann überprüft werden und falsche Angaben in diesem Zusammenhang könnten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

P-Konto auflösen: So gehen Sie vor 

Wenn Sie Ihr P-Konto nicht länger benötigen, beispielsweise weil Pfändungen erledigt sind oder Sie Ihr Konto bei einer anderen Bank als P-Konto führen möchten, können Sie die P-Konto-Funktion genauso problemlos beenden, wie Sie sie eingerichtet haben. Dies wird als Rückumwandlung bezeichnet. 

Es ist gesetzlich ausdrücklich ein Recht zur Rückumwandlung festgelegt. Deshalb darf die Bank es nicht ablehnen, das P-Konto aufzulösen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Sie die Rückumwandlung jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende beantragen können, unabhängig davon, ob das Konto noch gepfändet ist oder nicht. Dies ist durch § 850k Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dabei wird sogar gewährleistet, dass die vorherige Vereinbarung über das Girokonto wieder in Kraft tritt. 

Wenn gewünscht, können Sie auch Ihr P-Konto vollständig kündigen, wenn Sie Ihr Konto nicht länger bei der aktuellen Bank führen möchten. Vor der Entscheidung zur Rückumwandlung sollten Sie aber immer gründlich überprüfen, ob Sie die Schutzfunktion des P-Kontos tatsächlich nicht mehr benötigen, denn sobald die P-Konto-Funktion beendet ist, steht das auf dem Konto vorhandene Guthaben nicht länger unter dem Pfändungsschutz. 

P-Konto: Keine Auszahlung trotz Guthaben? 

Wenn ein P-Konto trotz eines vorhandenen Guthabens keine Auszahlung ermöglicht, kann dies verschiedene Gründe haben, zum Beispiel die folgenden:  

Pfändungsschutzgrenze erreicht

Jedes P-Konto hat eine Pfändungsschutzgrenze, bis zu der das Guthaben vor Pfändungen geschützt ist. Wenn das Guthaben diese Grenze erreicht oder überschreitet, können keine weiteren Auszahlungen getätigt werden, bis der neue Monat beginnt und der Pfändungsschutz erneut wirksam wird. 

Verrechnungen

Einige Banken nutzen möglicherweise das Guthaben auf dem P-Konto, um offene Forderungen, wie etwa Kontoführungsgebühren oder Überziehungszinsen, zu begleichen. Dies kann dazu führen, dass trotz eines positiven Guthabens keine Auszahlung möglich ist. 

Mehr als ein P-Konto eingerichtet

Wenn eine Auszahlungssperre oder sogar Kontosperrung trotz bestehendem P-Konto auftritt, könnte dies darauf zurückzuführen sein, dass mehrere Pfändungsschutzkonten eingerichtet wurden. Wenn Sie feststellen, dass Ihr P-Konto trotz vorhandenem Guthaben keine Auszahlungen ermöglicht, sollten Sie zunächst direkt Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen, um die genaue Ursache zu klären und eine Lösung zu finden. In einigen Fällen kann es sich auch nur um eine technische Störung oder um eine vorübergehende Situation handeln, die behoben werden kann, während in anderen Fällen möglicherweise rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten berücksichtigt werden müssen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/ilkay

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