Neues zur Erbschaftssteuer Spanien Teneriffa 2024

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell zur Erbschaftssteuer auf Teneriffa im Jahre 2024 mit Berechnungsbeispiel

 Aktuell ist, dass seit dem 5.9.2023, eine Verguenstigung von 99.9% in der Erbschaftssteuer besteht, und zwar ohne Wertbeschraenkung fuer die Gruppe 1-3 (nahe Verwandte)
 
 Wer muss die Erbschaftssteuer auf Teneriffa bezahlen ?

Selbst wenn die Erben in Deutschland leben, aber die Teneriffa Immobilie vererbt wird, muessen die Erben auf Teneriffa die Erbschaftssteuererklaerung abgeben und ggf bezahlen.
 TIPP: Zuerst ist in Teneriffa die Erbschaftssteuer zu begleichen, da diese gezahlte Steuer in Spanien dann in Deutschland auf die Erbschaftssteuer angerechnet werden kann.
 
 FRIST: BEACHTEN SIE, dass die Erbschaftssteuer innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag auf Teneriffa zu erklaeren ist, bzw bis zum 5. Monat auf insgesamt 12 Monate

Wer ist zur Erbschaftssteuerzahlung verpflichtet ?

Es sind die Erben und die Vermaechtnisnehmer.
 WICHTIG: Bei Lebensversicherungen sind es die Beguenstigten im Lebensversicherungsvertrag, was nicht die Erben sein muessen.

Wie hoch ist die Besteuerungsgrundlage in der Erbschaftssteuer ?
 Wenn es sich um eine Immobilie handelt, dann ist der Referenzwert zum Todestag anzusetzen und eine Pauschale von 3% fuer den Hausrat zu addieren.

Unser Service: Wir berechnen den Referenzwert fuer Sie.
 TIPP: Hypothekenlasten mindern die Besteuerungsgrundlage in der Erbschaftssteuer.
 
 Bussgeld: Wenn eine Erbschaftssteuererklaerung eingereicht wird, ohne Wertangabe, dann kann die Finanzbehoerde ein Bussgeld von 500 Euro verhaengen. (Art.40 LISD)
 
 Wie berechnet man die Erbschaftssteuer ?

Die Immobilie hat zum Todestag einen Wert von 421902,54 Euro, inkludiert die gesetzlich vorgeschriebenen 3% Hausrat.
 
 Erbe ist das Kind und dieses hat einen Freibetrag von 23125Euro.

Folglich ist die Besteuerungsgrundlage: 398777,54 Euro

Das Kind ist 30 Jahre alt und ist damit in Gruppe 2 ohne Vermoegen in Spanien: Damit ist der Koeffizient 1 anzuwenden.

Erbschaftssteuer: 80655,08 Euro

Steuerverguenstigung 99.9%
 Erbschaftssteuerzahllast auf Teneriffa: 80.65 Euro

 Die Berechnung gilt fuer jede Erbschaft auf den Kanarischen Inseln, also nicht nur auf Teneriffa, sondern auch auf Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, La Palma und El Hierro, und auf allen Inseln vertreten wir Sie und sorgen fuer die vollstaendige Erbschaftsabwicklung ohne Ihre Anwesenheit als Erben.
Unsere Empfehlung ist, schon zu Lebzeiten die Erbfolge durch ein Testament in Spanien zu regeln, dies spart im Todesfall erhebliche Kosten und Zeit. Wir erstellen Ihnen ein rechtswirksames Testament nach deutschem Erbrecht in Spanien, und zweisprachig auf deutsch und spanisch.




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