Pauschaldotierte Unterstützungskasse einfach gründen und einrichten

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Mein heutiger Rechtstipp ist die Reaktion auf viele Anfragen, die mir aufgrund meiner Rechtstipps immer wieder gestellt werden. 

Die Einrichtung oder Gründung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist ein Schritt, der gut durchdacht werden sollte, um die richtigen und passenden Konzepte für die individuellen Zielsetzungen zu finden. Folgender idealtypischer Ablauf empfiehlt sich, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, ein versicherungsfreies unternehmerisches Versorgungssystem nach dem Vorbild vieler Großunternehmen in seinem mittelständischen Unternehmen bzw. KMU einzuführen. 

1. Beschäftigung mit der Thematik pauschaldotierte Unterstützungskasse

Hierzu stellen Organisationen wie der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse verschiedene Informationen zur Verfügung oder auch auf meiner Seite bei Anwalt.de finden sich Infos zu verschiedenen Fragen. Insbesondere mein Grundlagenartikel beantwortet häufige FAQ zur pauschaldotierten Unterstützungskasse. Parallel dazu können eigene Berechnungen unterschiedlichster Szenarien mit unserem Unterstützungskasse-Rechner vorgenommen werden um ein Gefühl für unterschiedliche Gestaltungen zu bekommen. 

2. Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zur Beurteilung der Geeignetheit der pauschaldotierten Unterstützungskasse für die individuellen Ziele und Vorstellungen

Spezialisierte Anbieter stellen hier schnell einen direkten Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt her, was auch für Sie vor dem Hintergrund der Beraterhaftung essentiell wichtig ist. Die Klärung individueller Fragen und die Beurteilung individueller Zielprämissen ist eine wichtige Voraussetzung, um eine sichere und richtige Entscheidung zu treffen. Gerne helfe ich hier mit einer unverbindlichen Beratung bei einer entsprechenden Entscheidungsfindung

3. Erstellung einer individuellen Hochrechnung bzw. Potentialanalyse

Der nächste Schritt ist die Erstellung einer oder mehrerer Hochrechnungen zur Beurteilung der Auswirkungen im Einzelfall für Ihr Unternehmen. Hierbei kann ich nur auf die Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. zu Hochrechnungen verweisen, insbesondere zum entscheidenden Break-Even-Zins für die Kostenneutralität der pauschaldotierten Unterstützungskasse.

4. Besprechung der Hochrechnung und Entscheidungsfindung

Der nächste Schritt ist die Besprechung der Daten der Hochrechnung und das Treffen einer Entscheidung. Entscheidend werden nicht nur Fragen wie eigene Unterstützungskasse bzw. Einzelunterstützungskasse oder Gruppenunterstützungskasse sein, sondern auch Fragen wie: 

Rente oder Kapital

Wahl des richtigen Zins und Arbeitgeberzuschusses

Arbeitgeberfinanziertes oder arbeitnehmerfinanziertes Versorgungswerk

Rente zum Nulltarif oder 

Hinterbliebenenversorgung ja oder nein

5. Beauftragung und Erstellung der Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung ist das entscheidende arbeitsrechtliche Dokument, das letztendlich alle arbeitsrechtlichen Spielregeln für alle wichtigen Situationen regelt. Selbstverständlich sollte dies kein Muster sein, sondern von einem Anwalt unmittelbar und verantwortlich für den Einzelfall Ihres Unternehmens erstellt werden. 

6. Mitarbeiterversammlung, Einzelgespräche und Aushändigung der Versorgungsunterlagen

Der Einrichtungsprozess endet mit einer Mitarbeiterversammlung, Mitarbeitergesprächen und der Aushändigung der Versorgungsunterlagen. 

7. Langfristige Verwaltung

Nach der Einrichtung beginnt die langfristige Verwaltung Ihres Unternehmens als Trägerunternehmen, also Mitglied in der jeweiligen Unterstützungskasse, die nicht nur die steuerliche Ordnungsmäßigkeit, sondern auch laufende rechtliche Aktualisierung der Unterlagen einschließen sollte. 


Gerne können Sie sich unverbindlich mit Ihren Fragen oder auch dem Wunsch einer ausführlichen Beratung an mich wenden.

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Foto(s): AUTHENT

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