Pegasus Development GmbH - FashionConcept GmbH - Anlegerhilfe - Bafin Meldungen

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Die in Frankfurt/Main ansässige Pegasus Development GmbH bietet in Deutschland für interessierte Anleger und Investoren u.a. Vermögensanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen), Namensschuldverschreibungen und stille Gesellschaftsbeteiligungen mit variierenden Zinssätzen in verschiedener Form an. Für den Fall, das diese Verträge rechtlich als Vermögensanlagen zu werten sind, gibt es jedoch in Deutschland allerdings formale und gesetzliche Voraussetzungen.

Wenn rechtliche Voraussetzungen zum öffentlichen Angebot von Geldanlagen in Deutschland nicht erfüllt werden, können sich für Anleger und Investoren Schadenersatzansprüche und Rückforderungsmöglichkeiten ergeben. Haftungsfragen stellen sich, insbesondere sorgen BaFin Meldungen und etwaige behördliche Auflagen häufig dafür, dass die der jeweilig betroffene Emittent der Vermögensanlage Ansprüchen der Anleger ausgesetzt wird  oder sich für Investoren und Anleger ggf. auch Sonderkündigungsrechte oder anderweitige Handlungsoptionen ergeben oder geboten sind.  

BaFin Meldung über fehlenden Verkaufsprospekt

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach eigener Meldung vom19.05.21 Anhaltspunkte dafür, dass die die  Pegasus Development GmbH für diese Investmentmöglichkeit gegen die Prospektpflicht verstoßen haben könnte.

Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür also nach bisheriger Einschätzung der BaFin kein den gesetzlichen Voraussetzungen genügender Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Folgen der BaFin Meldung für Anleger und Investoren - Wie geht es weiter?

Im Vertrauen auf rechtssicher angebotene Anlageprodukte dürften viele Anleger hier nun verunsichert sein und sich fragen, ob sich für sie wegen der Folgen der BaFin Meldung nun Ansprüche ergeben. In Zeiten der Niedrigzinspolitik sind fest verzinsliche Unternehmensanleihen und (stille) Firmenbeteiligungen sehr beliebt. Dies gilt insbesondere dann, wenn in unsicheren Zeiten die weitere Entwicklung des Kapitalmarktes nicht wie bisher mit ausreichender Sicherheit prognostiziert werden kann. 

Die Bafin und andere Medien wie FinanzTest beschäftigten sich schon mit der Pegasus Development Firmengruppe und der FashionConcept GmbH.  So warnt FinanzTest vor Investitionen bei der Pegasus-Development-Gruppe und hat diese unter der Rubrik "Sonstige nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote" auf ihrer Warnliste platziert.

BaFin untersagt öffentliches Angebot von von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

Am 20.07.21 gab die Bafin nun eine neue Meldung heraus, dass bereits am 06.07.2021 der Pegasus Development GmbH untersagt worden sei, stille Beteiligungen an der FashionConcept GmbH öffentlich anzubieten. Hier läge nach Ansicht der BaFin ein Verstoß gegen das Vermögensanlagegesetz vor.

Die FashionConcept GmbH hat enge vertriebliche und personelle Verbindungen zur Pegasus Development GmbH. Auch war beispielsweise bis Ende 2020 der  Verwaltungsrat der in der Schweiz ansässigen Pegasus Development AG gleichfalls auch Geschäftsführer der Pegasus Development GmbH. 

Die Frankfurter Pegasus Development GmbH wurde 2020 wiederum durch die zwischenzeitlich insolvente Pegasus Development AG ins gesellschaftliche Leben gerufen. Diese vertrieb auch Anleihen an der Pegasus Development GmbH.

Es sollte aber beachtet werden, dass nach den Meldungen der BaFin vom 19.05.21 und 20.07.2021 nicht automatisch geklärt ist, ob es sich bei dem Investment Angebot der Pegasus Development GmbH und der Art und Weise des Angebotes ohne einen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt hier um einen rechtskräftig festgestellten Pflichtenverstoß handelt. Gegen Entscheidungen und Meldungen der BaFin sind Rechtsmittel möglich.

Investition und Rechtslage überprüfen lassen! Haben Sie Fragen?

Folge ist nun, dass hier die Anleger viele Fragen haben dürften, zumal die BaFin mit ihren Meldungen jetzt eine Maschinerie in Gang gesetzt hat. Sollte sich nach etwaig durch die Pegasus Development GmbH  eingelegten Rechtsmitteln bewahrheiten, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften vorliegen, dann ergäben sich viele Folgefragen, beispielsweise ob und wie eine Beratung der Anleger und Investoren vor Abschluss des Anlagevertrages mögliche Risken behandelt hat und ob oder welche Personen oder Gesellschaften für etwaig eingetretene Schäden haften könnten.

Die Rechts- und Fachanwälte der Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis und Prozesserfahrung mit tausenden geführten Verfahren und Mandaten über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Häufig können bei fehlgeschlagenen Investitionen noch Rettungsmaßnahmen ergriffen oder Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit mordernsten Kommunikationsmitteln. Persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und eine jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich.

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Foto(s): pixabay.com


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