Plötzlich Eltern-Unterhalt! Was nun? Vorsicht ist besser als Nachsicht !

  • 2 Minuten Lesezeit

Es passiert (in letzter Zeit) immer häufiger:
Sie erhalten Post von einer Gemeinde / einem Kreis, dort Amt für Soziales o.ä. und werden damit konfrontiert, dass man Sie zur Zahlung von Heim- oder Pflege-Kosten für Ihre Mutter/ Ihren Vater, zu denen Sie (mehr oder weniger oder gar keinen) Kontakt mehr haben, heranziehen will.

Es handelt sich bei einem solchen Schreiben um eine so genannte Rechtswahrungsanzeige, was bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt dieses Schreibens ggfs. zu Zahlungen von Unterhalt für Ihre Eltern/einen Elternteil herangezogen werden können, selbst wenn das Verwaltungsverfahren/ggfs. Gerichtsverfahren sich über einen längeren Zeitraum (Monate/Jahre) hinziehen sollte.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem jeweiligen Absender gegenüber bis zu der von ihm gesetzten Frist Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen.

Es handelt sich bei diesem Unterhaltsanspruch um eine komplexe und mit dem übrigen Unterhaltsrecht (Kindes- oder Ehegattenunterhalt) nur indirekt vergleichbare Materie. Um es kurz zu sagen: Sie haben also gegenüber Ihren Eltern ggfs. unterhaltsverpflichtetes Kind ganz andere und regelmäßig mehr Rechte, als z.B. ein Vater gegenüber seinen Kindern, wenn diese von ihm Kindesunterhalt fordern!

Um sich aber vom ersten Moment der Inanspruchnahme an richtig zu positionieren, sollten Sie sich gegenüber öffentlichen Anspruchstellern von einem Rechtsanwalt, der sich mit den unterhaltsrechtlichen Fallstricken auskennt, beraten/vertreten lassen. Sofern Sie ahnen, dass bald/in nächster Zeit ein solcher Unterhaltsanspruch auf Sie zukommen kann, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um ggfs. Vorsorgemaßnahmen zu treffen bzw. zu erfahren, was Ihnen „drohen" kann. Hat Sie bereits die oben genannte „Rechtswahrungsanzeige" erreicht, lassen Sie sich anwaltlich vertreten. Denn die Behörden versuchen mit allen Mitteln, Ihr schwer verdientes Einkommen in irgendeiner Weise rechnerisch so darzustellen, dass Sie an den Kosten einer Heimunterbrigung „beteiligt" werden. Hier gilt der alte Spruch: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Denn anwaltliche Unterstützung ist - entgegen der landläufigen Meinung - effektiv und deutlich günstiger, als ohne Anwalt in die Falle zu tappen.

Nach der vorbeschriebenen bedrohlichen Kulisse nun zum Abschluss noch eine für Sie positive Anmerkung aus unserer höchstrichterlichen Rechtssprechung zum Thema Elterunterhalt: „Grundsätzlich müssen Kinder für Ihre Eltern keinen Unterhalt leisten, es sei denn, sie leben im Luxus!"

M.Körfgen
Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Körfgen

Beiträge zum Thema