Postbank – Bafin schaltet sich wegen gesperrter Konten ein

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Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die massiven Probleme bei der Postbank haben nun auch die Bafin auf den Plan gerufen. Die Finanzaufsicht sieht „erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts“ der Postbank, teilte sie am 4. September 2023 mit. Sie prüft nun, ob aufsichtlich relevante Mängel bei der Postbank bestehen. Dabei geht sie auch den zahlreichen Beschwerden der Postbank-Kunden nach und prüft, ob sie aufsichtliche Maßnahmen verhängt.

Hintergrund für die Probleme ist offenbar die technische Einbindung der Postbank in die Systeme der Deutschen Bank, die die Kunden ihrer Tochter Postbank nach und nach auf die eigenen technischen Plattformen gezogen hat. Die Migration ist zwar abgeschlossen, Probleme sind aber offensichtlich geblieben. Wie die Bafin mitteilt, sieht sie seit dem Jahreswechsel 2022/2023 erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts der Postbank. Neben Störungen beim Online-Banking gebe es insbesondere auch lange Bearbeitungszeiten bei Nachlassangelegenheiten, Pfändungen sowie bei der Auflösung und Abwicklung von Konten und der Auszahlung von Spareinlagen. Darüber hinaus käme es auch bei der Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen, die für die Kunden massive Auswirkungen haben können, so die Bafin. Die Verbraucherzentrale NRW hatte deshalb schon eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Postbank bei der Bafin eingereicht.

Die Finanzaufsicht hat die Postbank aufgefordert, die Beeinträchtigungen unverzüglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden nachzukommen. Dass die Bafin sich eingeschaltet hat, sei erfreulich, so Rechtsanwalt Looser. Für die betroffenen Kunden gehe es aber jetzt darum, schnellstmöglich wieder über ihr Konto verfügen zu können. „Lebensmittel oder Rechnungen müssen jetzt bezahlt werden und nicht erst, wenn die Postbank ihre technischen  Probleme in den Griff bekommen hat. Darum sollten betroffene Kunden jetzt die Freischaltung ihrer Konten verlangen“, sagt Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Kunden der Postbank gerne eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht


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