Prämiensparvertrag der Sparkasse Vogtland – Klage wegen fehlerhafter Zinsanpassung eingereicht

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nach Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse kürzlich auch eine weitere Klage gegen die Sparkasse Zwickau wegen fehlerhafter Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen eingereicht. Im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig steht am 21.04.2020 der erste Verhandlungstermin vor dem OLG Dresden an.

Das Thema der fehlerhaften Zinsanpassung bei Sparverträgen stellt sich aber auch bei anderen Sparkassen. So hat auch die Sparkasse Vogtland mit ihren Kunden Prämiensparverträge abgeschlossen, bei denen neben einem zeitlich gestaffelten Prämienbonus auch eine variable Verzinsung des Sparguthabens vereinbart wurde.

Eine Regelung, nach welchen Kriterien die variable Verzinsung des Sparguthabens während der Vertragslaufzeit angepasst werden soll – eine sogenannte Zinsanpassungsklausel – findet sich in den Sparverträgen häufig aber nicht.

So stellt sich auch bei diesen Verträgen der Sparkasse Vogtland die Frage, wie eine ordnungsgemäße Zinsanpassung zu erfolgen hat, und ob die Sparkasse Vogtland diese in der Vergangenheit korrekt vorgenommen hat.

Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Urteilen verschiedene Kriterien aufgestellt, nach welchen bei Fehlen oder Unwirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel die korrekte Bestimmung des jeweils gültigen Sparzinses im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung zu erfolgen hat.

Auf der Basis dieser Rechtsprechung haben bereits mehrere unserer Mandanten ihre Sparverträge der Sparkasse Vogtland überprüfen und ein Sachverständigengutachten zur Zinsanpassung erstellen lassen. Je nach Sparvertrag ergaben diese Überprüfungen Fehlbeträge zulasten der Sparer von 1.000,00 € bis knapp 12.000,00 €.

Nachdem die Sparkasse Vogtland die Gutschrift der errechneten Fehlbeträge regelmäßig ablehnte und auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren keine akzeptablen Lösungen gefunden werden konnten, haben wir nunmehr in einem ersten Fall Klage gegen die Sparkasse Vogtland vor dem LG Zwickau auf Zahlung der offenen Zinsdifferenz erhoben.

Da viele Sparverträge der Sparkasse Vogtland zwischenzeitlich durch Kündigung beendet sind, stellt sich für betroffene Sparer im Hinblick auf eine fehlerhafte Zinsanpassung mittlerweile auch die Problematik einer drohenden Verjährung von Ansprüchen. Dabei ist zu beachten, dass ab Beendigung des Vertrages bzw. zum Ende des Jahres, in welchem der Vertrag endete, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu laufen beginnt. Dies bedeutet etwa, dass bei Verträgen, die im Jahr 2017 gekündigt wurden, die Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Zinsanpassung zum Ende des Jahres 2020 droht.

Betroffene Sparer sollten daher rechtzeitig ihre Verträge prüfen lassen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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