ProReal Europa 10 - Rückzahlung wegen Insolvenz gefährdet?

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Die ProReal Europa 10 GmbH halt laut einer aktuellen Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 14.03.2024 bekannt gegeben, dass von der einzigen Darlehensnehmerin der ProReal Europa 10 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission ihrer nachrangigen Namensschuldverschreibungen erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz gestellt wurde, da sie die Rückzahlung der Darlehensmittel derzeit und bis auf weiteres nicht leisten kann.

Ein Ausfall dieser Forderungen wird zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Vermögenslage der Zeichner von Namensschuldverschreibungen der Emittentin haben, die unter Umständen einen Teil der von ihnen investierten Gelder zu verlieren drohen.


Die Nachrangklausel der ProReal Europa 10 GmbH in der Insolvenz

Aufgrund des von der Emittentin mit den Anlegern vereinbarten qualifizierten Nachranges der von ihnen gezeichneten Namensschuldverschreibungen können Ansprüche auf Zins- oder Rückzahlung grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn dies nicht dazu führt, dass die Gesellschaft in Insolvenz gerät oder ihr eine solche Insolvenz auch nur droht.

Dies gilt nach den maßgeblichen Schuldverschreibungsbedingungen auch dann, wenn die Emittentin bereits bei Ausgabe der Namensschuldverschreibungen insolvent war oder zu werden drohte.

Damit tragen die Anleger und Investoren auch das volle wirtschaftliche und unternehmerische Geschäftsrisiko der Emittentin, ohne dass ihnen irgendwelche Rechte zustehen würden.


Rückzahlung oder Erstattung des Anlagebetrages durch die Vertriebsgesellschaft?

In vielen Fällen dürfte aber die Möglichkeit bestehen, die jeweilige Vertriebsgesellschaft auf Erstattung der mit Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 10 GmbH entstandenen Verluste in Anspruch zu nehmen.

Wie eine erste Prüfung möglicher Ansprüche im Auftrag geschädigter Anleger ergeben hat, bestehen je nach Sachlage mehrere erfolgversprechende Anhaltspunkte dafür, dass zumindest einige der in den Verkauf der Namensschuldverschreibungen zwischengeschalteten Anlagevermittler den Zeichnern gegenüber ihre konkreten Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt haben dürften.

Lässt sich eine solche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung feststellen, kann der gesamte Anlageverlust als Schaden gegenüber dem Anlagevermittler geltend gemacht werden.


Rechtsrat für Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 10 GmbH

Falls sich Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 10 GmbH der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlagevermittler unzutreffend und fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihren Vermittler für die mit den Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 10" entstandenen Verluste haftbar zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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Foto(s): www.seimetz-rechtsanwaelte.de

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