Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz: Dem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer werden im Verlauf ihres Arbeitsverhältnisses psychisch krank; sie erkranken beispielsweise an einer Depression oder an einer Angststörung. Wie sollte man am Arbeitsplatz mit einer solchen Diagnose umgehen? Sollte man sie dem Arbeitgeber offen legen, oder besser nicht? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Anders als eine Krebserkrankung, ein Rückenleiden oder andere organische Erkrankungen, nehmen Arbeitgeber psychische Erkrankungen bei ihren Mitarbeitern nicht immer ernst. Arbeitnehmer, die etwa an Depressionen leiden, stoßen bei Vorgesetzten und Kollegen oft auf Unverständnis, mitunter auf Ablehnung.

Meiner Erfahrung nach isolieren sich viele Arbeitnehmer, wenn sie am Arbeitsplatz über ihre psychische Erkrankung reden; Mitarbeiter, die eine Depression offen legen, gelten schnell als arbeitsunfähig. Mitunter kann es zu Mobbing durch Kollegen kommen.

Mehr noch: Wenn der Chef den Zustand des Mitarbeiters nicht versteht, nicht verstehen will, oder aufgrund eigener psychischer Probleme nicht in der Lage ist, angemessen damit umzugehen, kann es sogar zum Bossing kommen: Chefs reagieren dann ablehnend und feindselig, und machen die Lage des Arbeitnehmers noch schlimmer.

Deshalb rate ich regelmäßig davon ab, die Diagnose einer psychische Erkrankung am Arbeitsplatz offen zu legen, beziehungsweise sie dem Arbeitgeber mitzuteilen!

Bewährt hat sich meiner Erfahrung nach eher, von einem Burnout zu sprechen, von dem man sich erholen will, und dass man nach einer Rehabilitationsphase wieder an die alte Leistungsfähigkeit anknüpfen will.

Man bietet damit seinem Arbeitgeber eine Erklärung für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit, die man aufgrund diverser Belastungen vielleicht gezeigt hat. Und man öffnet damit eine Perspektive, die es dem Arbeitgeber erlaubt, einen in die zukünftige Personal- und Arbeitsplanung einzubeziehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Wort allerdings sorgfältig wählen, wenn sie von ihrem Burnout berichten: Der Burnout beschreibt einen Zustand, der oft durch psychische Erkrankungen hervorgerufen wird. Ich rate regelmäßig dazu, nur über den Zustand des Burnouts zu reden und nicht über dahinter liegende psychische Erkrankungen.

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