Rechtsformen für eine Firmengründung in Spanien

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Zum Aufbau einer Geschäftstätigkeit in Spanien kann man zwischen verschiedenen Rechtsformen für die Gesellschaft wählen.

Nach dem spanischen Recht wird unterschieden zwischen

  • Personengesellschaften,
  • Kapitalgesellschaften und
  • sonstigen Rechtsformen.

Der Rechtstipp gibt einen ersten Überblick über die grundlegenden Eigenschaften der einzelnen Rechtsformen zur Firmengründung in Spanien.

Personengesellschaften

Die Rechtsform der Personengesellschaft ist in Spanien weniger verbreitet.

Zu den Personengesellschaften zählen:

  • die Sociedad Regular Colectiva (kurz S.R.C.), vergleichbar einer OHG und
  • die Sociedad Comanditaria Simple [Sociedad en Comandita] (kurz S.C./S.Com.), vergleichbar einer KG.

Kapitalgesellschaften

Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft ist häufiger anzutreffen.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

  • die Sociedad Anonima (kurz S.A.), vergleichbar einer AG; auch als börsennotierte AG möglich;
  • die Sociedad de Responsabilidad Limitida (kurz S.L./S.R.L.), vergleichbar einer GmbH und
  • die Sociedad Commanditaria por Acciones, vergleichbar einer KGaA.

Eine weitere spezielle Rechtsform ist die Sociedad Limitada Nueva Empresa (kurz S.L.N.E.). Hierbei handelt es sich um eine neu geschaffene Rechtsform für Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.

Einzelunternehmer und Selbständige

Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, als Einzelunternehmer bzw. Selbstständiger (Empresario Individual oder Autónomo) in Spanien geschäftlich tätig zu werden.

Kapitalgesellschaftengesetz

Die zentrale Rechtsquelle für Kapitalgesellschaften stellt das jüngst reformierte spanische Kapitalgesellschaftengesetz (Ley de Sociedades de Capital, kurz LSC) dar.

Im kommenden Rechtstipp werden die Hauptaspekte und Anforderungen – Anzahl der Gesellschafter, Mindestkapitaleinlage, Haftung etc. – für die Gesellschaftsgründung in Spanien für die einzelnen Rechtsformen im Vergleich dargestellt.


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