Geblitzt in Hamburg, Wallstraße/Steinhauerdamm- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg erhalten, weil Sie hier wegen eines Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt wurden, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. In der Praxis ist fast jeder Blitzer angreifbar. Hier sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Seit seiner Markteinführung gehört es zu den umstrittensten Messgeräten Deutschlands. Zwar hat der Hersteller nach vernichtender Kritik durch die Rechtsprechung die Software ausgetauscht. Die charakteristischen Fehlerquellen sind aber geblieben. Es handelt sich um ein Messgerät, welches Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße erfassen soll.

Der Blitzer wird hier  unabhängig von den Ampel gewartet. Dies führt zu Zeitfenster, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmt. Wird dieser Fehler aufgedeckt, liegt entweder kein oder jedenfalls kein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Der Unterscheid können 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sein.

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Diese Zeitverzögerungen zwischen Ampel und Blitzer führen zu den bekannten 5 Sekunden, in denen die Ampel noch gelb anzeigt, aber der Blitzer schon ausgelöst wird. 

Gleichfalls wird bei den Wartungen nicht immer die Eichung überprüft. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war.

Die Geschwindigkeit wird mittels Laserbündeln bestimmt, die vom Gerät ausgesandt und von den ankommenden  Fahrzeug reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt werden. Mittels einer Laser- Weg- Zeit- Impuls-Messung wird die Zeit bestimmt, welche für die zuvor festgelegte Strecke benötigt wird. Hieraus wird nach einfachen physikalischen Gesetzen die Geschwindigkeit berechnet.

Durch diese Methode ist es aber möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät vermeintlich  ermittelt. Daher kann die vom Blitzer berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Testreihen haben gezeigt, dass bei ca. 50 % der Messungen tatsächliche und gemessene Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung aufgetreten ist. 

Gleichfalls treten wegen einer fehlenden Schulung der Beamten sehr oft Fehler bei der Auswertung der Messfotos auf. Ist der Auswerterahmen nicht korrekt ausgelegt, darf die Messung nicht verwendet werden.

Ebenfalls wird der Scanwinkel oft nicht mit der notwendigen Genauigkeit eingestellt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Messergebnissen.

Der Hersteller fordert deswegen in seiner Bedienungsanleitung  ausdrücklich eine entsprechende Fortbildung der Beamten vor dem ersten Einsatz. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. 

Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Die anwaltliche Erstberatung ist natürlich kostenfrei.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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