Rücknahme der Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowinas

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Mit den neuesten Änderungen und Ergänzungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes Bosnien und Herzegowinas aus dem Jahr 2013, kann die Person, die wegen der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes aus der Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowinas ausgetreten ist, wieder einen Antrag zur Wiederaufnahme in die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft stellen, wenn diese Person entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (mindestens das letzte Jahr) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Bosnien und Herzegowina hat.

Das erleichtert Personen die Wiederaufnahme in die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft, die sich wegen einer anderen Staatsbürgerschaft aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ausgebürgert wurden, diese Prozedur erleichtert die Wiederaufnahme in die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft im Gegensatz zum bisherigen Staatsbürgerschaftgesetz Bosnien und Herzegowinas.

Staatsbürgerschaftsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr.: 4/97, 13/97, 41/02, 6/03, 14/03, 76/09 und 87/13) bezüglich der Rücknahme der Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowinas ist Folgendes festgelegt:

Artikel 12a.

Die Person deren Staatsbürgerschaft, wegen der Annahme der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes aufgrund der Entlassung oder des Verzichts beendet wurde, kann einen Antrag auf die Wiederaufnahme in die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft stellen, wenn sie die Bedingungen aus dem Artikel 9. auβer den Bedingungen aus Abs. 1. Punkt 1. und 2. erfüllt, nur dann, wenn diese Person entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (mindestens das letzte Jahr) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Bosnien und Herzegowina hat.“

Rechtsanwalt Prnjavorac berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit.

Bosnien und Herzegowina

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