Schadenersatzansprüche für Aktionäre des Immobilienkonzerns Adler?

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Die KPMG Luxembourg hat dem Konzernabschluss der Adler Group das Testat versagt, weil den Prüfern im Zusammenhang mit einigen Transaktionen wichtige Informationen nicht zugänglich gemacht wurden. Der Wirtschaftsprüfer KPMG ist eigenen Angaben zufolge nicht in der Lage, nach der Beendigung der Abschlussprüfung ein Prüfungsurteil für Adler abzugeben. KPMG hat deshalb einen sogenannten Disclaimer of Opinion (Versagungsvermerk) für den Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021 angekündigt. Der Aktienkurs der Adler AG fiel daraufhin auf ein Rekord-Tief von 3,88 EUR. Das entspricht einem Verlust von über 80 Prozent seit dem Höchstkurs Juni 2021.

Das britische Analysehaus Viceroy Research hatte dem Immobilienkonzern schon im Herbst 2021 in einem Bericht schwerwiegende Manipulationen bei der Bewertung von Projekten vorgeworfen. Konkret war von Insidergeschäften und Bilanzierungstricks die Rede. Die Vorwürfe sind von Adler stets bestritten worden. Noch im Herbst 2021 engagierte der Konzern die KPMG für eine Sonderprüfung. Die Ergebnisse wurden am 22. April 2022 vorgelegt. Zum Ergebnis der Sonderuntersuchung teilte Adler mit, KPMG sei zu dem Schluss gekommen, es seien zwar Mängel bei einigen Transaktionen entdeckt worden, es habe aber keinen systematischen Betrug gegeben. Dagegen kam das «Handelsblatt» in einer Analyse des KPMG-Berichts zu dem Ergebnis, das Gutachten entlaste Adler zwar von schweren Manipulationsvorwürfen, eine Reihe von Vorwürfen habe aber nicht abschließend geklärt werden können. Dies betreffe vor allem „Transaktionen mit nahestehenden Personen“.

Der Kurs der Adler-Aktie hatte sich schon nach den ersten Vorwürfen im Herbst vergangenen Jahres auf rund 12 Euro halbiert. Seit am 22. April das Ergebnis der Sonderprüfung der KPMG vorgelegt wurde, fiel der Aktienkurs auf ein Rekord-Tief von 3,88 EUR und damit um 80 Prozent seit dem Höchstkurs Juni 2021.

Vor dem Hintergrund der konkret in Rede stehenden Manipulationsvorwürfe sollten sich Aktionäre der Adler AG hinsichtlich möglicher Schadenersatzansprüche rechtlich beraten lassen. Schadensersatzansprüche bestehen z.B. wenn die Adler AG gegen ad-hoc Publizitätspflichten verstoßen hat. Dies ist dann der Fall, wenn mitteilungspflichtige Tatsachen, die geeignet sind, Einfluss auf den Börsenkurs zu nehmen, nicht veröffentlicht worden sind. Eine solche Publizitätspflicht besteht in beide Richtungen. Auch nachteilige Tatsachen sind zu veröffentlichen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, sind die betroffenen Aktionäre zu entschädigen.     

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Für Aktionäre der Adler Group sind Schadensersatzansprüche in Höhe des Kursdifferenzschadens denkbar. Sollten sich die Manipulationsvorwürfe bestätigen und ein Verstoß des Unternehmens gegen seine ad-hoc Publizitätspflicht vorliegen, sind die betroffenen Aktionäre entsprechend zu entschädigen. Auch für Investoren in Finanzinstrumente, die sich auf die Unternehmensaktie als Basiswert beziehen oder von der Adler Group emittiert wurden, kommen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten in Betracht.

Auch für Anleihegläubiger bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche, z. B. aus Prospekthaftung.

Bildung einer Interessengemeinschaft

Gemeinsam ist man stärker. Dieser Grundsatz hat schon vielen betroffenen Anlegern geholfen, indem sie sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben. Für eine starke Gruppe von Anlegern ist die Durchsetzung von bzw. Rechte von Anleihegläubigern (z. B. Einsichtnahme-, Kontroll- und Stimmrechte) deutlich effektiver und kostengünstiger als für den Einzelnen. Aufgrund unserer guten Erfahrungen halten wir die Bildung einer solchen kostenlosen Interessengemeinschaft für empfehlenswert. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder sich an unserer Interessengemeinschaft beteiligen möchten.

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Aktien und Anleihen des Adler Konzerns

ADLER Group SA (WKN: A14U78)
ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)

 

ADLER Group S.A. EO-Notes 2017 (2017/2024) (WKN: A19L3U)
ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) (WKN: A2RUD7)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) (WKN: A280V1)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) (WKN: A28357)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) (WKN: A287MT)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) (WKN: A287MU)
ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) (WKN: A3KP7A)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2G8S3)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) (WKN: A2G8WY)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) (WKN: A2G8WZ)
Accentro Real Estate AG Anleihe 2020 (2020/2023) (WKN: A254YS)
Accentro Real Estate AG Anleihe 2021 (2021/2026) (WKN: A3H3D5)
Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2GSGE)
Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) (WKN: A2G9H9)



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