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Schadensregulierung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Schadensregulierung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Die Schadensregulierung dient zur Abwicklung von Personen- und Sachschäden nach einem Unfall.
  • Die Dokumentation des Unfallgeschehens ist wichtig für die Schadensabwicklung.
  • Es gibt unterschiedliche Schadenspositionen, die nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden können.

Was ist eine Schadensregulierung?

Die Schadensregulierung befasst sich mit dem gesamten Ablauf nach einem Unfall, bei dem ein Schaden entstanden ist und Ersatzansprüche abgewickelt werden. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise geht es darum, wie Personen- und Sachschäden abgewickelt werden.

Was ist wichtig für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall?

Unmittelbar nach dem Unfall steht ihre persönliche Sicherheit an erster Stelle. In erster Linie ist es wichtig, die Unfallstelle mithilfe eines Warndreiecks abzusichern, damit nicht noch weitere Schäden entstehen. Erst mit der vorgeschriebenen Warnweste und unter gebührendem Eigenschutz sollten Sie auch ihrer Hilfeleistungspflicht am Unfallgegner nachkommen. Das dient nicht zuletzt der Minderung späterer Schadensersatzansprüche, aber zuallererst natürlich der Erfüllung der strafrechtlichen Hilfeleistungspflicht.

Dokumentieren Sie den Unfall, indem Sie Beweisfotos machen und einen Unfallbericht ausfüllen. Dieser sollte neben dem Unfallhergang die Anschrift aller Unfallbeteiligten, den Namen der gegnerischen Versicherung sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten. Ermitteln Sie Unfallzeugen und lassen Sie sich deren Anschrift geben.

Zusätzlich kann die Polizei zur Hilfe herangezogen werden. Es ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob die Polizei auch tatsächlich anrückt, bei größeren Unfällen mit Personenschaden ist das aber stets der Fall.

Anschließend sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto hatten, sollten Sie sich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Je schneller Ihre Versicherung von dem Unfall erfährt, umso schneller kann die Schadensregulierung beginnen.

Wann muss die Versicherung für die Schadensabwicklung nicht kontaktiert werden?

Wurde aufgrund eines Verkehrsunfalls nur ein geringer Blechschaden verursacht und sind keine Personen verletzt worden, können sich beide Unfallparteien auf die Zahlung einer Geldsumme zur Regulierung des Schadens einigen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn die Schadenshöhe geringer ist als die Höhe der Selbstbeteiligung.

Was muss die Schadensmeldung neben dem Unfallbericht beinhalten?

  • Datum und Uhrzeit
  • Unfallort
  • Name, Anschrift und Versicherung der Beteiligten
  • Informationen über Zeugen
  • Details zum Unfallgeschehen
  • Fotos von Personen- und Sachschäden und der Unfallstelle
  • Unfallskizze

Welche Schadenspositionen kann der Geschädigte geltend machen?

  • Reparaturkosten:
    Wurde Ihr Fahrzeug beim Unfall beschädigt, haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten, die über 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen können. Würden die Reparaturkosten 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Anschaffung eines gleichwertigen PKW übernehmen.
  • Merkantiler Minderwert:
    Damit ist die Wertminderung gemeint, die beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs entsteht.
  • Mietwagen:
    Für die Zeit der Reparatur Ihres Wagens können Sie einen Mietwagen beanspruchen.
  • Nutzungsausfallentschädigung:
    Verzichten Sie auf den Mietwagen, können sie eventuell eine Nutzungsausfallentschädigung fordern, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind.
  • Heilungskosten:
    Wurde Ihr Körper oder Ihre Gesundheit beeinträchtigt, so können Sie die Erstattung für die Heilkosten beim Unfallverursacher geltend machen.
  • Schmerzensgeld:
    Wenn Sie Schmerzensgeld nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beanspruchen möchten, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, der Ihnen genau sagen kann, ob und wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht.
  • Kosten für den Abschleppdienst:
    Jeder Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für den Abschleppdienst erstattet.
  • Kosten für Sachverständige:
    Nach einem Verkehrsunfall können geschädigte Personen einen Sachverständigen bzw. Gutachter ihrer Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Sachverständigenkosten können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
  • Haushaltsführungsschaden:
    Falls Sie Ihren Haushalt aufgrund eines gesundheitlichen Schadens nicht weiterführen können, haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe.
Foto(s): ©Pixabay/Queven

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