Schenkung einer italienischen Immobilie (donazione)

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Ebenso wie beim Erwerb einer Immobilie durch Kauf, gibt es auch erhebliche Unterschiede zwischen der schenkweisen Übertragung einer Immobilie in Italien und in Deutschland.

Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der Schenkung einer Immobilie in Italien. Die Vererbung einer italienischen Immobilie wird in einem gesonderten Beitrag behandelt.

Die Schenkung von Grundeigentum bedarf – wie auch nach deutschem Recht – der notariellen Beurkundung. Obwohl nach italienischem Recht der Erwerb einer Immobilie bereits durch eine privatschriftliche Urkunde in Form des Kaufvertrags möglich ist (Art. 1350 Nr. 1 Codice Civile), ist der schenkweise Erwerb einer Immobilie zwingend notariell zu beurkunden nach Art. 782 Abs. 1 Codice Civile. Während für den Kauf einer Immobilie nach italienischem Recht üblicherweise zwischen Verkäufer und Käufer ein bereits rechtsverbindlicher Vorvertrag (sog. „contratto preliminare“) abgeschlossen wird, ist ein solcher Vorvertrag bei einer Schenkung sogar unzulässig.

Es ist zwingend notwendig, dass der Beschenkte ausdrücklich das Geschenk annimmt. Im Schenkungsvertrag muss also die ausdrückliche Einwilligung zur Annahme des Geschenks durch den Beschenkten niedergeschrieben sein, denn niemand darf zur Annahme eines Geschenks verpflichtet werden. Ein Widerruf der Schenkung ist grundsätzlich unmöglich, aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Als Schenker kann man sich zudem weitere Rechte an der Immobilie im Rahmen der schenkweisen Übertragung sichern, die allerdings vertraglich im notariell beglaubigten Schenkungsvertrag niedergelegt sein müssen. Gerade im Bereich der Schenkung von Immobilien profitieren Schenker und Beschenkter von steuerlichen Begünstigungen, zu denen man sich im Vorfeld individuell beraten lassen sollte. Im Einzelfall bedarf es stets einer Abwägung, ob die Schenkung oder der Verkauf einer Immobilie sinnvoller ist. Hintergrund ist, dass die Schenkung zwar steuerlich vorteilhafter als der Verkauf einer Immobilie ist, allerdings komplizierter in der Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Hinblick darauf, dass eine Schenkung die Erbschaft vorwegnimmt und einen definitiven Charakter hat, sollte man sich über die Unwiderruflichkeit eines solchen Akts und dessen gesetzliche Konsequenzen sowie auch der steuerlichen Vor- und Nachteile bewusst sein.


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