Schenkungssteuer Spanien Vermeiden

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Vermeiden Sie Schenkungssteuer in Spanien aktuelles Urteil 3.3.2021

Die Schenkungssteuer in Spanien ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, wenn
a. eine spanische Immobilie verschenkt wird, obgleich Schenker und Beschenkte in Deutschland steuerlich ansaessig sind
 ODER

b. wenn ein Beschenkter in Spanien steuerlich ansaessig ist und von Deutschland von den Eltern eine Schenkung erlangt.

 Neu ist jetzt mit dem Urteil vom obersten spanischen Zivilgericht (Tribunal Supremo) vom 3.3.2021 dass eine Schenkung von einem Ehegatten an einen anderen Ehegatten keine Schenkungssteuer und keine Vermoegensuebertragungssteuer anfaellt, wenn die Eheleute im spanischen ehelichen Gueterstand der Guetergemeinschaft (Sociedad ganancial) verheiratet sind und ein Ehegatte aus dem Privatvermoegen eine Immobilie in diese Guetergemeinschaft einbringt.

Die rechtliche Argumentation des Gerichts ist interessant, da die eheliche Guetergemeinschaft nicht als Miteigentumsgemeinschaft angesehen wird, sondern “Erwerbsgemeinschaft” und der einzelne Ehegatte hat nicht eine Quote als Miteigentuemer, sondern ist und bleibt Eigentuemer im Ganzen, beschraenkt durch das gleichwertige Eigentumsrecht des anderen Ehegatten.

Dies erklaert auch, dass bei einem Immobilienverkauf stets beide Ehegatten zustimmen muessen.
TIPP: Beim Immobilienkauf von einem spanischen Ehepaar ist damit stets darauf zu achten, dass der Immobilienverkaufsvertrag von beiden Ehegatten unterschrieben wird.

Im Umkehrschluss gilt auch, dass wenn man in einem spanischen Gueterstand verheiratet ist und alleine beim Notar einen Immobilienkauf taetigt, der Erwerb schliesslich fuer beide Ehegatten gilt, wenn fuer die eheliche Guetergemeinschaft erworbren wird.

TIPPS fuer Umsiedler: Nach der europäischen Eheverordnung, die am 29.1.20219 in Kraft trat gilt das eheliche Gueterrecht nach Art.26 wie folgt zu bestimmen
a. erster gemeinsamer Aufenthaltsort nach der Eheschliessung
b. gemeinsame Nationalitaet
c. engste Verbundenheit

Wir empfehlen stets einen Ehevertrag mit Rechtswahl, so dass bestimmt ist, welcher eheliche Gueterstand fuer Immobiliengeschaefte, bei Erbschaft und Scheidung gilt.

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