Schlechte Zeugnisnote(n) in der Schule vor den Ferien erhalten - kann ich diese angreifen lassen?

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Gerade sind in Hamburg (auch in den anderen Ländern) die Schulzeugnisse ausgegeben worden und die Familien voller Freude in den Urlaub gestartet. Mitunter denken viele erst einmal nur an schöne Urlaubsreisen, Sonne, Meer und Strand und erst nach Rückkehr aus dem Sommerurlaub wieder an „alles andere“ und ihre Schulzeugnisse und das nächste Schuljahr - oder auch an die nachfolgenden Berufschancen, wenn sie mit schlechten Noten ausgeschult wurden. 

Dabei haben der langjährigen Kanzleierfahrung im Schulrecht nach jedes Jahr viele Zeugnisnoten erhalten, die sie für nicht berechtigt halten und die ihnen eventuell nach Ende der Sommerferien „auf die Füße fallen“. 

Was kann man tun? Bis wann muss man handeln?

Ist eine Note in einem Zeugnis angreifbar? Kann ich einzelne Klausuren anfechten lassen?

Schulnoten stellen genauso wie Noten in einem Hochschulstudium in Modulen Prüfungsleistungen dar. Auch die Benotungen der mündlichen Mitarbeit ist eine Prüfungsleistung und findet Eingang in die Zeugnisse. 

Grundsätzlich ist zwar jede Bewertung  von Prüfungsleistungen, damit auch Schulnoten, die sich aus schriftlichen Klausurleistungen sowie mündlichen Mitarbeits-Noten zusammen setzen, angreifbar, jedoch nicht immer direkt. Um eine Schulnote - genauso eine Bewertung einer Note in einem Studium in einem Modul - angreifen zu können, muss diese ein sog. Verwaltungsakt sein. Sie muss  Rechtswirkung nach außen entfalten. 

Damit scheiden diejenigen Benotungen für einen direkten Angriff aus, die keine direkte rechtliche Außenwirkung entfalten.  Im Einzelfall kann die Unterscheidung, ob direkt rechtlich angreifbar oder nicht, und ob ein Verwaltungsakt vorliegt, durchaus schwierig sein und erfordert Erfahrung. 

Welche Benotungen und Zeugnisse können als Außenwirkung am ehesten angegriffen werden?

Einzelne Klausuren und deren Bewertungen können nicht angegriffen werden. Eine Klausur oder eine Schulnote ist im Zusammenhang mit ihrem Zeugnis angreifbar, wenn das Zeugnis Rechtsfolgen entfaltet, wie es bei Abschlusszeugnissen der Fall ist, die z.B. zu einer Nichtversetzung in die Studienstufe der Schule führt und diese verhindert,  so dass die Schülerin oder der Schüler abgeschult wird nach der 10. Klasse, oder die eine gewünschte Wiederholung der Klasse ausschließt, was nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich ist, oder die zur Beendigung der „Schulkarriere“ führt, nach den jeweiligen Verordnungen und Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes. 

Wenn an ein Zeugnis eine rechtliche Folge geknüpft wird und eine Nichtversetzung durch die negativen Schulnoten verfügt wird oder eine „Abschulung“ nach bereits erfolgtem Wiederholungsversuch, wenn es ein Abschlusszeugnis ist, welches in den Beruf führt, so können diese Entscheidungen rechtlich angegriffen werden - ob mit Erfolg ist dann eine detaillierte Einzelfallfrage des konkreten Sachverhalts  - und in dem Rahmen werden dann auch ggf. einzelne Benotungen untersucht, geprüft und ggf. rechtlich moniert  und angegriffen von der Fachanwältin. 

Welche Fristen muss ich einhalten?

Damit kommen gerade den jetzt Anfang Juli 2022  ausgehändigten Schlusszeugnissen sehr relevante Bedeutungen ggf. zu, wenn diese Zeugnisse rechtliche Wirkungen auslösen, wie z.B. nach der 10. Klasse für die Frage der Versetzung in die Studienstufe, oder in eine berufliche Ausbildungsmöglichkeit, vor allem natürlich den Abiturzeugnissen auch etc. 

Die meisten Verfahren der Anfechtung von Schulzeugnissen/Noten beginnt daher die Fachanwältin Schuback in Hamburg im Kern im Hochsommer im Juli und August, während der Sommerferien. 

Denn für die Anfechtung, auch für eventuelle Verfahren auf Wiederholung oder Durchsetzung der Versetzung in die Studienstufe, bestehen Fristen. Oftmals wenden sich Mandanten erst (zu) spät an die Fachanwältin Schuback, die merken, dass ihnen frühere Abschlussnoten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder eine beruflichen Stelle Schwierigkeiten machen. Diese können nach einigen Jahren nicht mehr angegriffen werden.

Es können kurze Fristen von 1 Monat bestehen, wenn die Abschlusszeugnisse und deren Abschlussverfügung (Versetzung/Nichtversetzung/Reifezeugnis - Abitur bestanden/nicht bestanden) förmlich ergangen waren, andernfalls kann eine etwas längere gesetzliche Frist für eine eventuelle Anfechtung.

Dies sollte bei als rechtswidrig erteilten Benotungen stets zügig und sehr zeitnah - sinnvoll noch während des ersten Teils der Sommerferien - nach der Aushändigung eines Zeugnisses zur Überprüfung in eine im Schulrecht sehr langjährig erfahrene Fachanwaltskanzlei gegeben werden, um keine Rechte und Chancen zu gefährden. 

Da die Rechtsfragen rund um Zeugnis- und Notenanfechtungen in Schulen sehr komplex sind, muss jeder konkrete Einzelfall rechtlich individuell geprüft und beleuchtet werden. Gerne stehe ich Ihnen für Ihren Fall für eine gebührenpflichtige Einzelfall-Rechtsberatung zur Verfügung. 

Stand des Rechtstipps: 11. Juli 2022


Rechtsanwältin und Fachanwältin Iris Schuback aus Hamburg 




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