Schließung von Fitnessstudios rechtmäßig

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich zur Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Schließung von Fitnessstudios geäußert. Ein Fitnessstudiobetreiber aus Baden-Württemberg sah sich in seinen Grundrechten verletzt und wollte daher gegen die aktuell geltenden Vorschriften des Infektionsschutzes vorgehen – leider ohne Erfolg.

Worum geht es in dem Verfahren?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: Der Antragsteller wollte mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass die von der baden-württembergischen Landesregierung erlassene Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die den Publikumsverkehr unter anderem für Fitnessstudiios untersagt, außer Kraft gesetzt wird, bis über die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren entschieden wurde.

Der Fitnessstudiobetreiber meint, dass er in seiner Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG verletzt wird, da die Regelung in der Corona-Verordnung nicht von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG gedeckt sei. Dort wiederum steht, dass die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen trifft und Personen verpflichten darf, bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Die Corona-Verordnung sei nicht bestimmt genug und die Schließung des Studios bedrohe seine Existenz.“

Verletzt die Schließung von Fitnessstudios die Grundrechte der Betreiber?

Das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 899/20) hat geprüft, ob die Verordnung schwerwiegend in die Berufsfreiheit eingreift und welche Folgen eine Wiedereröffnung hätte. Dabei betont es, dass daraufhin viele Fitnessstudios in Baden-Württemberg wiedereröffnen würden und somit vermehrt soziale Kontakte auftreten, die wiederum Infektionsketten auslösen können. Dadurch bestünde die Gefahr vieler Erkrankung mit ungewissem Ausgang. Dieses Risiko und die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) geht daher nach Ansicht des Grichts den wirtschaftlichen Interessen der Fitnesstudiobetreiber vor.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/schliessung-von-fitnessstudios-rechtmaessig/


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