Schufa Holding AG löscht erneut Negativeintrag der Telekom Deutschland GmbH

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Wieder einmal konnte die Kanzlei AdvoAdvice einem Betroffenen erfolgreich bei der Löschung seines negativen Schufa-Eintrages helfen. Der Brandenburger meldete sich Ende Juli 2022 bei Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, da die Telekom Deutschland GmbH am 11.05.2022 einen Negativeintrag vorgenommen hatte.

Wie kam es zu dem Eintrag?

Der Brandenburger war Kunde bei der Telekom, hatte jedoch seinen Telefonvertrag gekündigt. Dies bestätigte die Telekom mit Schreiben vom 25.02.2022. Etwa 2 Monate später mahnte die Telekom dann aber noch einen Betrag in Höhe von etwa 74 Euro als offen an. Diese Forderung zahlte der Betroffene umgehend nach dem zweiten Mahnschreiben, am 13.05.2022. Daraufhin wurde er mit Schreiben vom 15.05.2022 bereits von einem Inkasso-Büro, welches von der Telekom beauftragt war, erneut angemahnt. Auch die Inkassokosten beglich der Brandenburger umgehend. Obwohl alle geforderten Kosten beglichen waren, lancierte die Telekom Deutschland GmbH bereits am 11.05.2022 einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG.

Löschung durch die Schufa Holding AG

Der Negativeintrag konnte aber dank des schnellen Handelns der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte bereits nach knapp einem Monat gelöscht werden.

Bereits Anfang September wurden die Telekom sowie die Schufa Holding AG kontaktiert und zur Löschung aufgefordert. Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte argumentierte maßgeblich damit, dass der Betroffene die Forderung umgehend beglichen hatte. Somit erfolgte die Datenübermittlung an die Schufa Holding AG nicht, wie vorgesehen, transparent, vorhersehbar und in fairer Weise, zumal die erste Mahnung lediglich den Gesamtbetrag anmahnte, sodass nicht damit zu rechnen war, dass unmittelbar nach Auslaufen der Zahlungsfrist bereits ein Schufa-Eintrag vorgenommen wird.

Daraufhin meldete sich die Telekom Deutschland GmbH am 28.09.2022 auf das Schreiben von Anwalt Rohrmoser. Sie vertrat jedoch die Ansicht, dass der Eintrag rechtmäßig sei und somit keine Löschung beantragt werden müsse.

Die Schufa Holding AG hingegen teilte mit Schreiben vom 05.10.2022 mit, die Daten nach Überprüfung des Vorgangs und vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu löschen.

Telekom Deutschland GmbH erstattet Anwaltskosten nicht

Einer Aufforderung zur Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten ist die Telekom Deutschland GmbH bis heute nicht nachgekommen, obwohl diese am 10.10.2022 angefordert wurde.

Der betroffene Mandant muss nun entscheiden, ob er die Rechtsanwaltskosten, die von seiner Rechtsschutzversicherung getragen wurde, gerichtlich gegen die Telekom geltend macht sowie einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 1.000,00 Euro für entstandene Unannehmlichkeiten.

Fazit von AdvoAdvice

Durch schnelles Handeln gelingt es bei Einschaltung der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB oftmals, einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.

Es zeigt sich an diesem Fall einmal mehr, wieso mit Fragen rund um SCHUFA-Einträge stets Experten beauftragt werden sollten, da es immer auf Einzelheiten im Einzelfall ankommen kann. Hier führen oftmals Hartnäckigkeit und schnelles Handeln zur Löschung von Negativeinträgen, nicht Musterbriefe oder Anrufe beim Gegner oder der Schufa. 

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin-Zehlendorf zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de. Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.

Foto(s): Sven Tintemann

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