Schuldenfrei in drei Jahren nach EU-Reform

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Durch eine neue Richtlinie der EU, die Restrukturierungsrichtlinie, besteht in Zukunft die Möglichkeit, nach drei Jahren Schuldenfreiheit zu sein. Die Frist wird für momentane Insolvenzen wird hierdurch halbiert. Nach der neuen Richtlinie kann die Insolvenz bedingungslos erfolgen. Für die Schuldentilgung sind dann keine Mindestquoten mehr vorgesehen. Auch sieht die Richtlinie die Möglichkeit eines (vor-)insolvenzlichen Schuldenschnitts für Sie vor.

Neues Kapital, das Sie als (Zwischen-)Finanzierungen an ein Unternehmen geben wird, unterliegt bei der Rückführung an Sie nicht mehr der Insolvenzanfechtung. Diese Finanzierungen sind auch gegenüber Altforderungen vorrangig und können daher rascher zurückgefordert werden. Momentan haben Sie als Investor in diesen Fällen die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens durch teure Gutachten zu prüfen, soweit Sie später nicht erheblichen Rückforderungen ausgesetzt sein wollen. Für Sie als Privatperson sind die neuen Regelungen auch anwendbar. Auch für Sie gilt dann eine kurze und einheitliche Entschuldigungsfrist und ein unbürokratisches Verfahren kann durchgeführt werden. 

Die neue Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für Sie, ohne eine Mindesttilgung der Schulden und mit einem Schuldenschnitt in die Wirtschaft eingegliedert zu werden. Es müsste kein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gerichtliche Entscheidungen sind nur in Sonderfällen, wie zum Beispiel bei dem Beenden von Zwangsvollstreckungen, erforderlich. Hierdurch bleiben Ihnen viele Kosten erspart. Der Schuldenbereinigungsplan vor der Insolvenz, wie er in der Richtlinie der EU vorgesehen ist, enthält ähnlichen Regeln wie das Insolvenzplanverfahren. Im Gegensatz zu diesem, wird das Verfahren aber einfacher und schneller für Sie ablaufen können. 

Derzeit ist eine schnellen Schuldenbereinigung durch die Erfüllung der Mindestquoten kaum erreichbar. Eine kurzfristige Schuldenbefreiung ist nur durch aufwendige und teure Insolvenzplänen möglich. Die neuen Europäischen Richtlinie beendet diese schwierige und langwierige Entschuldung. 

Sollten Sie sich über die Möglichkeiten einer Entschuldung nach derzeitigen und zukünftigen Recht informieren wollen und überlegen den Weg einer Sanierung und Insolvenz zu gehen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg gegen die Zwangsvollstreckung oder Pfändung ebnen.


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