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Schuldenvergleich: Tipps & Ablauf

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Beinahe 7 Millionen Menschen in Deutschland sind verschuldet. Sofern den dadurch entstandenen Verbindlichkeiten nicht mehr nachgegangen werden kann, droht die Überschuldung und letztendlich die Privatinsolvenz.

Ein Schuldenvergleich kann eine vorzeitige Maßnahme sein, um die Privatinsolvenz zu vermeiden. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht habe ich zahlreichen Menschen geholfen, wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen den Ablauf eines Schuldenvergleichs und mögliche Vorbereitungstipps an die Hand geben.

Die wichtigsten Tipps für den Schuldenvergleich

Vorteilhaft bei einem Vergleich ist, dass Ihnen somit kein Insolvenzverfahren bevorsteht und Ihre Gläubiger eine vereinbarte Zahlung der Forderung erhalten. Damit Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen können, kann ich Ihnen als Fachanwalt für Insolvenzrecht folgende Tipps nahelegen:

  • Gläubiger über die finanzielle Situation aufklären
  • Möglichst eine Einmalzahlung anbieten
  • Kündigung von Kredite mittels Zahlungseinstellung
  • Vergleichsangebot einhalten

Tipp 1: Wann lohnt sich ein Vergleich?

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich umgeht die Privatinsolvenz. Diese Alternative gelingt allerdings nur, wenn die Zahlungen bewältigt werden können. Ferner muss der Lebensunterhalt gesichert sein und es darf keine erneute Zahlungsunfähigkeit riskiert werden. Rechtliche, wirtschaftliche und persönlichen Gründe können für einen Vergleich sprechen.

Tipp 2: Verhandlungsgeschick beweisen

Ein Schuldenvergleich ist für Ihre Gläubiger nur dann lohnenswert, wenn die Einigung einen akzeptablen Teilbetrag der Forderung begleicht. Damit Ihre Gläubiger auf Forderungen verzichten, ist unbedingt Verhandlungsgeschick notwendig. Je nach Ausgangslage lassen sich Ihre Verbindlichkeiten durchaus über die Hälfte reduzieren. 

Tipp 3: Auf Reaktionen der Gläubiger vorbereiten

Wenn Sie bestimmte Zahlungen einstellen sowie Kreditkündigungen vornehmen, dann können die Reaktionen Ihrer Gläubiger besonders unangenehm sein. Seien Sie daher nicht verunsichert, wenn weitere Mahnverfahren auf Sie zukommen. Wie Sie sinnvoll vorgehen können, kann ich Ihnen in einem Beratungsgespräch erläutern.

Tipp 4: Schuldenvergleich vorbereiten

Bereiten Sie den Ablauf Ihres außergerichtlichen Schuldenvergleiches realistisch vor. Ihr Angebot muss umsetzbar sein und Ihren Gläubigern Vorteile einbringen. Eine Rückzahlung von rund 30 Prozent ist durchschnittlich möglich. Ideal ist es zudem, wenn Sie eine Einmalzahlung anbieten können. Andererseits ist jedoch auch die Ratenzahlung möglich.

Tipp 5: Zahlungen an Gläubiger einstellen

Besonders relevant ist, dass Sie umgehend die Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen. Sollten Ihre Kreditgeber nach wie vor die Finanzierung der Darlehen von Ihnen erhalten, werden diese keinen Vergleich einwilligen. Weiterhin sollten Sie jedoch unbedingt für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Tipp 6: Neues Konto eröffnen

Eröffnen Sie ein (gebührenfreies) Konto bei einer Bank, bei der Sie bislang noch keine Konten besitzen. Auf dieses Konto lassen Sie fortan alle Ihre Einkünfte überweisen. Eventuell können Sie zudem ein Pfändungsschutzkonto eröffnen.

Tipp 7: Erst bei Vergleichsreife verhandeln

Ihnen steht es frei, wie Sie Ihre Vertragsverhandlungen mit Ihren Gläubigern abhandeln. Allerdings sollte sich keine Ungleichbehandlung einschleichen. Dadurch machen Sie Ihren Vergleich anfechtbar, wodurch Sie sich durchaus gravierende Nachteile einhandeln können.

Tipp 8: Realistische Quote anbieten

Versuchen Sie nicht, Ihren Gläubigern ein überschätztes Vergleichsangebot zu unterbreiten. Viel wichtiger ist, dass Sie Ihre angebotene Summe finanziell auch bewältigen können. Häufig liegt die Rückzahlung bei rund 30 Prozent der Forderungen. 

Tipp 9: Vergleichsverhandlungen durch eine Insolvenzkanzlei einleiten

Ihre Vergleichsverhandlungen können Sie durchaus ohne Anwalt durchführen. Allerdings zeigt die Praxis, dass Gläubiger ein Vergleichsangebot eher annehmen, wenn sich ihre Schuldner von einer Insolvenzkanzlei beraten lassen.

Tipp 10: Nach Abschluss Ihres Vergleichs richtig handeln

Ist eine Einigung zustande gekommen, so gilt der Schuldenvergleich als erfolgreich abgehandelt. Sollten sich Ihre Gläubiger allerdings nicht auf eine Einigung einlassen, dann sind weitere Maßnahmen erforderlich. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gemäß § 309 Abs. 1 InsO.

Tipp 11: Kosten des Vergleichs von Anfang an bestimmen

Sollten Sie sich professionell beraten und unterstützen lassen wollen, dann ist der Gang zu einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zu empfehlen. Hierbei sollten Ihnen von Beginn an alle Kosten vorliegen. Schließlich gilt auch dort, die Dienstleistung nur in Verbindung mit angemessenen und transparenten Kosten einzugehen.

Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs

Empfehlenswert ist es, den Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs strukturiert einzuhalten. Dadurch erhöhen Sie durchaus die Erfolgsquote. Dabei sollten Sie

  • die Gläubigeranschriften sortieren und
  • Ihre gesamte Schuldensumme darlegen können. 

Nur dann können Sie ein reelles Vergleichsangebot abgeben.

Kostenlose Erstberatung

Eine kostenlose Erstberatung sorgt für einen guten Überblick und klärt diesbezügliche Fragen. Daraufhin können Sie selbst entscheiden, wie Sie gerne vorgehen möchten und hilfreiche Tipps mit einbeziehen.

Gläubiger anschreiben

Sie müssen Ihre Gläubiger nicht im Alleingang anschreiben. Ich nehme Ihnen die Formalitäten ab und übernehme die schriftliche Kommunikation mit Ihren Gläubigern für Sie.

Schuldenhöhe ermitteln

Die genaue Schuldenhöhe lässt sich durch eine strukturierte Abfrage ermitteln. Dabei schreibe ich Ihre Gläubiger als Ihr Fachanwalt an und erfahre somit die genaue Höhe der Forderungen.

Schufa-Auskunft

Ferner führe ich für Sie alle Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien wie ICD und Schufa gemäß § 34 BDSG durch.

Wiederholungsabfrage

Sollten einer Ihrer Gläubiger nicht auf unser Schreiben reagieren, so nehme ich eine Wiederholungsabfrage vor.

Vergleichsvorschlag unterbreiten

Gemeinsam erstellen wir ein Muster Ihres Vergleichsangebots. Erst nach Ihrer Zustimmung werde ich Ihren Gläubigern den angefertigten Vorschlag unterbreiten.

Vergleichsergebnis und Abschlussberatung

Auch wenn Sie schlussendlich das Vergleichsergebnis vorliegen haben, können immer noch Fragen aufkommen. Daher biete ich Ihnen ein abschließendes Beratungsgespräch an.

Kostenlose Erstberatung und Schuldenanalyse nutzen

Gerne können Sie bei einer Schuldensituation unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder uns online mit Ihrer Entschuldung beauftragen.

Kontaktieren Sie uns zu Ihrer kostenfreien Erstberatung:

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Wir freuen uns auf Ihre Entschuldung!


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